Kanton Schwyz: Statische Waldgrenzen sollen dynamische ablösen

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    Der Schwyzer Regierungsrat hat die Teilrevision des Waldgesetzes verabschiedet. Künftig soll im ganzen Kanton klar getrennt sein, was Wald ist und was nicht.

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    Flächendeckend sollen statische Waldgrenzen eingeführt werden. - Stefan Zürrer

    Der Regierungsrat verabschiedet die Vorlage zur Teilrevision des Kantonalen Waldgesetzes (KWaG) zuhanden des Kantonsrates. Die bisher dynamischen Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen sollen zukünftig durch statische Waldgrenzen abgelöst werden.

    An seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 hat der Kantonsrat die Motion M 11/24 erheblich erklärt und damit den Regierungsrat aufgefordert, neu flächendeckend den statischen Waldbegriff einzuführen. Mit der Teilrevision des Kantonalen Waldgesetzes wird diesem Auftrag Rechnung getragen. Vom April 2026 bis Juli 2026 führte der Regierungsrat ein Vernehmlassungsverfahren durch. Die Vorlage wurde unterschiedlich aufgenommen.

    Während ein Teil der Rückmeldungen den Systemwechsel ausdrücklich begrüsste, sprachen sich diverse Vernehmlassungsteilnehmer, unter anderem sämtliche grossen Waldeigentümer, für eine Beibehaltung des heutigen Zustands aus.

    Planerische Abgrenzung zwischen Wald und Nichtwald

    Werden flächendeckend statische Waldgrenzen ausgeschieden, besteht künftig für das gesamte Kantonsgebiet eine klare Trennung zwischen Wald und Nichtwald. Diese Abgrenzung bleibt auch dann gültig, wenn sich die effektiven Verhältnisse vor Ort über die Jahre massgeblich ändern. Neu einwachsende Bestockungen ausserhalb dieser statischen Waldgrenzen können damit unabhängig von ihrem Alter ohne waldrechtliche Einschränkungen wieder entfernt werden.

    Dadurch kann eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

    Pragmatische Regelung im Sömmerungsgebiet

    Insbesondere die Ausscheidung statischer Waldgrenzen im Sömmerungsgebiet wurde im Rahmen der Vernehmlassung in diversen Stellungnahmen aus verschiedenen Gründen kritisch beurteilt. Der Regierungsrat hat daher entschieden, die Vorlage derart anzupassen, dass die Ausscheidung im Sömmerungsgebiet nur noch dort geschehen soll, wo die dynamischen Waldgrenzen effektiv als Problem wahrgenommen werden. Konkret soll die Festlegung der statischen Waldgrenzen im Sömmerungsgebiet nur auf Antrag der Grundeigentümer durchgeführt werden. Die Kosten hierfür trägt weiterhin der Kanton.

    Aufwändige Umsetzung führt langfristig zu Arbeitserleichterungen

    Obwohl eine pragmatische Vorgehensweise unter Berücksichtigung bestehender Daten und moderner Methoden der Fernerkundung geplant ist, muss für die Umsetzung der Vorlage mit zusätzlichem personellem und finanziellem Aufwand gerechnet werden. Insbesondere die Festlegung der statischen Waldgrenzen im Sömmerungsgebiet stellt aufgrund der mosaikartigen und fliessenden Übergänge zwischen Wald und Offenland eine Herausforderung dar. Durch die klaren Rechtsverhältnisse stellen statische Waldgrenzen danach jedoch eine Arbeits- und Aufwandserleichterung dar.

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