Rathaus wird ab 2026 öffentlich genutzt

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Schwyz,

Das Rathaus Einsiedeln wird für neue öffentliche Nutzungen umgebaut. Der Bezirksrat rechnet mit Investitionen von rund einer Million Franken.

Einsiedeln
Das Rathaus in Einsiedeln. - Nau.ch / Oliver Borner

Wie der Bezirk Einsiedeln berichtet, wird das Rathaus mit dem Umzug der Verwaltungsstellen in das neue Verwaltungszentrum «Einsiedlerhof» im Frühjahr 2026 frei. Anlässlich der Abstimmung im Jahr 2021 wurde darüber informiert, dass das Rathaus künftig anderen, öffentlichkeitsnahen Zwecken dienen soll.

Entsprechende Umbaumassnahmen ziehen rund 1 Million Franken nach sich. Der Bezirksrat beurteilt diese als gebunden.

Das Rathaus wird im Verlauf des kommenden Jahres drei neue Nutzer erhalten: Im Erdgeschoss wird die Einsiedeln-Ybrig-Zürichsee (EYZ) das Tourismusbüro einrichten und als Mieter auftreten. Im ersten Obergeschoss wird das Betreibungsamt eingerichtet und in das zweiten Obergeschoss wird das Bezirksgericht einziehen.

Der Ratsaal im dritten Obergeschoss wird künftig – aber nicht ausschliesslich – als Gerichtssaal dienen; das Genossenzimmer bleibt bestehen. Das vierte Obergeschoss (ehemalige Abwartswohnung) wird vorderhand nicht genutzt.

Brandschutz und Sicherheit

Bevor das Rathaus den neuen Nutzungen zugeführt werden kann, sind Umbau- und Sanierungsmassnahmen notwendig. Die letzten baulichen Massnahmen datieren von 1974. Die Installationen sind heute veraltet und entsprechen nicht mehr den geltenden Normen und Anforderungen sowie dem Stand der Technik.

Insbesondere die Elektroinstallationen inklusive Beleuchtung müssen komplett ersetzt und die WC-Anlagen totalsaniert werden. Zusätzlich sind brandschutztechnische Massnahmen sowie für das Bezirksgericht sicherheitstechnische Investitionen zwingend.

Die Kosten für diese baulichen Massnahmen werden auf 1.081 Millionen Franken beziffert (±15 Prozent). Die EYZ AG tätigt den Innenausbau des Erdgeschosses teils auf eigene Rechnung. Die Sanierung der Gebäudehülle ist in den erwähnten baulichen Massnahmen nicht inbegriffen.

Öffentliche Aufgabenerfüllung

Für den Bezirksrat ist zentral, dass das Rathaus auch künftig einer öffentlichen Aufgabenerfüllung dient. Bezirksgericht und Betreibungsamt sind vom Bezirk von Gesetzes wegen zu führen. Beide sind heute in Wohnhäusern untergebracht.

Die Führung des Tourismusbüros basiert auf einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bezirk und der EYZ AG. Es dient der Wertschöpfung und als Anlaufstelle für Informationen und ist im Wallfahrts- und Pilgerort von volkswirtschaftlichem Interesse.

Der Bezirksrat ist überzeugt, mit diesen Nutzungen für die Allgemeinheit eine optimale und überzeugende Lösung gefunden zu haben. Die neuen Nutzungen generieren zudem Mieterträge.

Überwiegend gebundene Kosten

Der Bezirksrat beurteilt die Kosten für die Umbau- und Sanierungsmassnahmen im Rathaus als grösstenteils gebunden. Die Ausgaben haben ihre Grundlage in der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und liegen beim Erdgeschoss (Tourismusbüro) unterhalb der für eine Volksabstimmung notwendigen Höhe.

Weil nach Ansicht des Bezirksrates kein erheblicher Entscheidungsspielraum besteht, zeitlich, örtlich wie sachlich, und sich die Arbeiten auf das Notwendige beschränken, ist für das Tätigen der Ausgabe keine Volksabstimmung erforderlich und kann auf eine solche verzichtet werden (§ 19 lit. a Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden, SRSZ 153.100).

Zwecks Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit soll den Stimmberechtigten aber die Möglichkeit eingeräumt werden, diese Qualifikation in Frage stellen zu können.

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