Regierungsrat teilt Entscheidung zu Hunziker mit

Bezirk Küssnacht
Bezirk Küssnacht

Küssnacht,

In Küssnacht bleibt René Hunziker vorerst im Amt. Der Regierungsrat teilt seinen Disziplinarentscheid mit und lehnt seine Aufsichtsanzeige ab.

Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ).
Die Gemeindeverwaltung Küssnacht (SZ). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie der Bezirk Küssnacht mitteilt, hat im April 2025 der Bezirksrat mangels Alternativen und zugunsten des laufenden Betriebs entschieden, René Hunziker in seiner Funktion als Bezirksrat und Vorsteher des Ressorts Infrastruktur per sofort für sechs Monate im Amt einzustellen und ihn von sämtlichen laufenden Verpflichtungen zu entbinden.

Damit zusammenhängend hat der Bezirksrat bei der Staatsanwaltschaft des Kanton Schwyz eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Bezirksrat René Hunziker eingereicht. Kurz davor hat Bezirksrat René Hunziker selbst eine Aufsichtsanzeige gegen Bezirksammann Oliver Ebert beim Regierungsrat vorgelegt.

Zudem hat er eine Beschwerde gegen das Disziplinarverfahren erhoben. Zwischenzeitlich hat der Regierungsrat beschlossen, dass René Hunziker so lange als Bezirksrat fungieren kann, bis er einen finalen Beschluss zum Disziplinarverfahren fällt.

Regierungsrat entscheidet im Disziplinarfall

Am 21. Oktober 2025 hat der Regierungsrat den Beschluss zum Disziplinarverfahren und zur Aufsichtsanzeige an die Verfahrensparteien versandt. In seinem Entscheid hat der Regierungsrat die Beschwerde zur Einstellung im Amt teilweise gutgeheissen. Gleichzeitig leistet der Regierungsrat der Aufsichtsanzeige von René Hunziker gegen Bezirksammann Oliver Ebert keine Folge.

Der Regierungsrat anerkennt zwar, dass die vom Bezirksrat geltend gemachten Verfehlungen von René Hunziker nicht zu verharmlosen sind. Diese würden in der Gesamtheit und der Schwere aber nicht ausreichen, die vom Bezirksrat angeordnete Einstellung im Amt zu rechtfertigen.

Auch wenn der Bezirksrat zur Einleitung des vorliegenden Disziplinarverfahrens ermächtigt war, ist der Regierungsrat der Auffassung, dass nur mildere Massnahmen gerechtfertigt gewesen wären.

Der Bezirksrat nimmt den Beschluss des Regierungsrats und die darin formulierte Aufforderung zur Zusammenarbeit zur Kenntnis. Der Bezirksrat wird den Entscheid nicht beim Verwaltungsgericht anfechten. Gleichwohl sieht sich der Bezirksrat dazu verpflichtet, für die Organisation und zugunsten der Bevölkerung weiterhin geeignete Schritte zu treffen.

Hochbau in neues Ressort überführt

Der Bezirksrat hat solche Massnahmen bereits umgesetzt. Anfang September 2025 hat der Bezirksrat nach eingehender Prüfung entschieden, den Bereich Hochbau vom Ressort Infrastruktur an das Ressort Planung, Umwelt und Verkehr zu übertragen.

Diese organisatorische Anpassung umfasst die Verantwortung für die Planung und Ausführung sämtlicher Hochbauprojekte des Bezirks. Der Bezirksrat sah sich dazu veranlasst, weil es in den letzten Jahren zu vermeidbaren Projektverzögerungen, Kostenüberschreitungen und Verfahrensfehlern zulasten des Bezirks gekommen ist.

Der Bezirksrat behält sich überdies vor, weitere zielführende Massnahmen für einen funktionierenden Ratsbetrieb und eine intakte Verwaltung zu prüfen.

Abschliessend gilt es festzuhalten, dass das Strafverfahren gegen Bezirksrat René Hunziker vom eingetroffenen Entscheid unbenommen weiterläuft. Der Beschluss des Regierungsrats bezieht sich nur auf das Disziplinarverfahren und die Aufsichtsanzeige, nicht jedoch auf das laufende Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.

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