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Regierung soll Einspracheverfahren im Schwyzer Baugesetz überdenken

Keystone-SDA Regional
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Der Kanton Schwyz passt sein Planungs- und Baugesetz an. Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie (Ruveko) fordert entgegen dem Vorschlag der Regierung, den Rechtsmittelweg bei kommunalen Nutzungsplänen noch einmal unter die Lupe zu nehmen.

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Das Regierungsgebäude in Schwyz. (Archivbild) - keystone

Der Regierungsrat hatte die zweite Etappe der Teilrevision im vergangenen November zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Im Fokus steht die Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen. Die Ruveko stimmte der Vorlage am Ende zwar zu, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Allerdings habe eine Minderheit angeregt, aufgrund fehlenden Mehrwerts aus dem Konkordat über die Harmonisierung der Baubegriffe auszutreten und eine kantonale Lösung anzustreben. Dem stehe gegenüber, dass die Vereinheitlichung auf nationaler und kommunaler Ebene trotz erheblichem Aufwand unterstützt werde, schreibt die Kommission.

Nicht einverstanden ist sie derweil mit dem Vorgehen der Regierung bezüglich dem kommunalen Nutzungsplanverfahren, also bei Zonen- oder Erschliessungsplänen. Ein Postulat aus dem Jahr 2012 hatte angeregt, das dort gültige Rechtsmittelverfahren zu ändern, weil es kompliziert und zeitintensiv sei.

Der Regierungsrat schlug vor, den Status Quo beizubehalten, weil keine Alternative einen deutlichen Mehrwert bringe und die Verfahrensdauer nicht nachhaltig reduzieren könne. Die Ruveko beantragt nun, das Postulat noch nicht abzuschreiben, sondern das Anliegen unter Beizug von Experten noch einmal zu behandeln und in der dritten Etappe der Teilrevision aufzunehmen.

Entgegen dem Vorschlag der Regierung will die Kommission zudem auch die Regeln beim Grenz- und Gebäudeabstand nicht antasten. Schliesslich fordert sie ein höheres Quorum bei der Änderung freiwilliger Gestaltungspläne. Nicht 50 Prozent, sondern Zweidrittel des Einzugsgebiet sollen zustimmen müssen.

Die Vorlage wird voraussichtlich im März vom Kantonsrat behandelt.

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