Nidwalden

    Kanton Nidwalden: Regierung lässt Verwaltungsorganisation durchleuchten

    Staatskanzlei Kanton Nidwalden
    Staatskanzlei Kanton Nidwalden

    Nidwalden,

    Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden will in einem Planungsbericht klären, wo Handlungsbedarf besteht. Eine Reorganisation ist damit noch nicht beschlossen.

    Kanton Nidwalden
    Regierung lässt Verwaltungsorganisation durchleuchten. - zVg

    Der Regierungsrat ist bereit, einen Planungsbericht zur Organisation von Verwaltung und Regierung zu erstellen. Dieser soll aufzeigen, wo Handlungsbedarf besteht und ob eine vertiefte Organisationsüberprüfung angezeigt ist. Damit nimmt der Regierungsrat das Anliegen einer Motion zweier Kommissionen des Landrats auf.

    Die Aufsichtskommission und die Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) fordern in ihrem Vorstoss einen Planungsbericht, der aufzeigen soll, ob eine Organisationsüberprüfung der Verwaltung und des Regierungsrates notwendig ist. Sie begründen ihr Anliegen unter anderem mit der zunehmenden Komplexität der kantonalen Aufgaben, der Digitalisierung, der verstärkten interkantonalen Zusammenarbeit und der Belastung einzelner Verwaltungseinheiten.

    Der Regierungsrat erachtet eine solche Auslegeordnung grundsätzlich als sinnvoll. «Die Anforderungen an Kanton und Verwaltung entwickeln sich laufend weiter. Deshalb ist es richtig, die bestehende Organisation mit Blick auf die kommenden Herausforderungen zu betrachten und allfälligen Handlungsbedarf gezielt zu identifizieren», sagt Landammann Karin Kayser-Frutschi.

    Auf bestehenden Erkenntnissen aufbauen

    Eine wichtige Grundlage dafür bildet die Aufgabenüberprüfung 2024–2025.

    Mit ihr hat der Regierungsrat die kantonalen Aufgaben bereits systematisch daraufhin überprüft, ob sie weiterhin notwendig sind und zweckmässig erfüllt werden. Verschiedene Verbesserungen wurden inzwischen eingeleitet. Die Überprüfung zeigte zudem eine insgesamt leistungsfähige und vergleichsweise schlanke Verwaltung, machte aber auch Entwicklungsfelder sichtbar.

    Dazu gehören vor allem die Bereiche Digitalisierung und Datenmanagement, Steuerung, Prozesse, Führung und Zusammenarbeit.

    Während eine Aufgabenüberprüfung primär die Frage stellt, ob der Kanton die richtigen Aufgaben erfüllt, untersucht eine Organisationsüberprüfung zusätzlich, ob die Strukturen, Führungsmodelle und Prozesse dazu geeignet sind. Der Planungsbericht als Folge der Motion soll deshalb auf den bestehenden Erkenntnissen der Aufgabenüberprüfung und bereits eingeleiteten Massnahmen aufbauen. Es wird im Bericht aufgezeigt, welche organisatorischen Fragen bereits bearbeitet werden und wo darüber hinaus Klärungsbedarf besteht.

    Der Regierungsrat betont, dass der Planungsbericht keine Reorganisation vorwegnimmt. Er soll zunächst allfällige Problembereiche identifizieren und beurteilen, ob eine vertiefte Organisationsüberprüfung überhaupt notwendig ist. «Eine umfassende Organisationsüberprüfung bindet erhebliche personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen. Bevor ein solcher Prozess gestartet wird, soll deshalb klar sein, wo konkreter Handlungsbedarf besteht und welchen Mehrwert eine vertiefte Überprüfung bringen kann», hält Karin Kayser-Frutschi fest.

    Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion in entsprechend angepasster Form gutzuheissen. Über eine allfällige vertiefte Organisationsüberprüfung würde gestützt auf den Planungsbericht in einem separaten Schritt entschieden.

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