Nidwalden

    Kanton Nidwalden: Zusammenarbeit bei Arbeitslosenkasse wird neu geregelt

    Staatskanzlei Kanton Nidwalden
    Staatskanzlei Kanton Nidwalden

    Nidwalden,

    Die Regierungen von Nidwalden und Obwalden haben Revisionen zur Arbeitslosenversicherung an ihre Parlamente verabschiedet.

    Kanton Nidwalden
    Kanton Nidwalden: Kirche und Altstadt Stans (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Die Kantone Obwalden und Nidwalden kennen beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung eine langjährige und bewährte Zusammenarbeit. Nun wird die rechtliche Basis modernisiert und an die neuen Bundesvorgaben angepasst. Die Vorlagen stiessen in der Vernehmlassung auf positive Resonanz.

    Die Zusammenarbeit ist unbestritten und wird mit den Anpassungen gestärkt. Die Regierungen verabschieden die Vorlagen an die beiden Kantonsparlamente.

    Seit 30 Jahren pflegen die Kantone Obwalden und Nidwalden im Bereich des Arbeitsmarktes eine Kooperation. Mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Obwalden/Nidwalden und der gemeinsamen Arbeitslosenkasse in Hergiswil sowie einer koordinierten Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) werden Synergien effizient genutzt. Damit dieses Erfolgsmodell auch künftig auf einem soliden rechtlichen Fundament steht, lancieren die Regierungen der beiden Kantone in enger Absprache eine Revision ihrer Gesetzgebung.

    Hauptgrund dafür ist eine zwingende Anpassung an das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG). Eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat aufgezeigt, dass die aktuellen Bestimmungen in der Gesetzgebung der beiden Kantone vor allem die gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen nicht rechtsgenügend abbilden. «In der neuen interkantonalen Vereinbarung über eine gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen wird die seit Jahren bestehende ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen Obwalden und Nidwalden nun eigenständig geregelt und vollständig verbrieft», betont Marius Küchler, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement Obwalden.

    Die bestehenden Vereinbarungen über das RAV und die Arbeitslosenkasse werden formell und präzisierend an die übergeordnete Bundesgesetzgebung angepasst.

    Breite Zustimmung zu den Vorlagen

    Die Vorlagen stiessen in der externen Vernehmlassung auf breite Zustimmung. «Die Zusammenarbeit beider Kantone und der gemeinsame bewährte Vollzug der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung sind unbestritten. Ihr Mehrwert wurde erkannt», hält der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest.

    Die Regierungen von Obwalden und Nidwalden haben nun ihre Revisionspakete zur Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung zeitgleich zur parlamentarischen Beratung an ihre Parlamente verabschiedet. Ziel ist es, die Revisionen Anfang 2027 in Kraft zu setzen.

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