Schlierbach: Trägergemeinden überprüfen Lindenrain-Struktur
Sursee 24.05.2022 - 06:13
Wie die Gemeinde Schlierbach berichtet, wollen die drei Trägergemeinden die Organisation des gemeinsam betriebenen Altenzentrums in 2022 durchgehen.
Das Betagtenzentrum Lindenrain wird seit 1989 von den drei Nachbargemeinden Büron, Schlierbach und der Standortgemeinde Triengen gemeinsam betrieben. Damit erfüllen die drei Gemeinden ihren politischen Auftrag, ein Angebot für die stationäre Langzeitpflege zu erbringen.
Die Menschen aus den drei Gemeinden, die für ihren Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, erhalten im Lindenrain Pflege und Betreuung. Heute haben die drei Gemeinden diesen Auftrag per Leistungsvereinbarung an einen Gemeindeverband delegiert, dessen Verbandsleitung sich aus sieben Mitgliedern zusammensetzt. Drei vertreten je eine Gemeinde, vier weitere vertreten gemäss Statuten Fachgebiete des Heimbetriebes.
Die drei Gemeinderäte sind aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages die Auftraggebenden im Lindenrain und damit für den Heimbetrieb letztlich verantwortlich. In dieser Rolle sind sie auch der Bevölkerung gegenüber Rechenschaft schuldig.
Während diese Strukturen historisch gewachsen sind, haben die Herausforderungen, mit denen sich Heime konfrontiert sehen, stark an Dynamik zugelegt. Menschen leben heute zunehmend länger selbstbestimmt.
Gemeinden stellen sich den neuen Anforderungen
Es entstehen neue Wohnformen mit starken Auswirkungen auf die Erwartungen an Pflege- und Betreuungsplätze in der stationären Langzeitpflege. Diesen neuen Anforderungen wollen sich Büron, Schlierbach und Triengen stellen.
Sie initiieren jetzt einen Prozess zur Überprüfung der Organisations- und Führungsstrukturen. Der Prozess geht zurück auf verschiedene Rückmeldungen von Mitarbeitenden. Deshalb werden jetzt in einem extern begleiteten Prozess Modelle entwickelt für zukünftige Organisations- und Führungsstrukturen.
Der Prozess wird ergebnisoffen angegangen. Es ist geplant, dass Lösungsvorschläge spätestens in der ersten Jahreshälfte 2023 der Delegiertenversammlung des Trägerverbandes unterbreitet werden und im Vorfeld durch die Exekutiven der drei Trägergemeinden besprochen werden können.