Luzernerland

    Sursee LU: Unbestrittene Teile der Ortsplanung genehmigt

    Staatskanzlei Kanton Luzern
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    Sursee,

    In Sursee LU hat der Regierungsrat die unbestrittenen Teile der Ortsplanung genehmigt. Über eine Beschwerde zu zwei Grundstücken entscheidet er später.

    Sursee LU
    Die Stadtverwaltung Sursee (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    An der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025 haben die Stimmberechtigten der Stadt Sursee die Teilrevision der Ortsplanung 2024/25 beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde eine Verwaltungsbeschwerde betreffend zwei Grundstücken eingereicht. Damit diejenigen Grundstücke, die von der Beschwerde nicht betroffen sind, zeitnah Rechts- und Planungssicherheit haben, hat der Regierungsrat die unbestrittenen Teile der Teilrevision der Ortsplanung 2024/25 genehmigt.

    Der Regierungsrat wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Verwaltungsbeschwerde befinden. Des Weiteren haben die Stimmberechtigten der Stadt Sursee am 25. März 2026 die Teilrevision des Bau- und Zonenreglements (BZR) im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gegenvorschlags zur Solar-Initiative beschlossen. Mit dem revidierten Kantonalen Energiegesetz ist die Forderung der Solar-Initiative nach einer vollflächigen solaren Nutzung aller geeigneten Dächer im Grundsatz erfüllt.

    Um den Gegenvorschlag planungsrechtlich umzusetzen, wurde das BZR entsprechend angepasst. Die Änderung des Zonenplans und des BZR sind recht- und zweckmässig. Der Regierungsrat die Teilrevision des BZR betreffend Umsetzung Gegenvorschlag Solar-Initiative genehmigt.

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