Sursee passt Konzessionsabgabe der CKW an

Die Stadt Sursee ändert die Erhebung der Konzessionsabgabe: Neu wird sie als Zuschlag pro Kilowattstunde statt prozentual auf das Netznutzungsentgelt berechnet.

Wie die Stadt Sursee mitteilt, ist die CKW AG in der Stadt als Netzbetreiberin für die Stromversorgung zuständig. Für die Nutzung des öffentlichen Grundes (zum Beispiel Strassen und Wege) zieht die CKW die sogenannte Konzessionsabgabe über die Stromrechnung bei den Endkunden ein und entrichtet diese an die Gemeinde.
In den vergangenen Jahren haben sich die übergeordneten rechtlichen Bestimmungen massgeblich verändert. Der Strommarkt in der Schweiz befindet sich im Umbruch.
Gemäss dem aktuell gültigen Konzessionsvertrag wird die Konzessionsabgabe als Prozentsatz des Netznutzungsentgelts erhoben. Das führt dazu, dass jede Erhöhung des Netznutzungsentgeltes automatisch zu einer Erhöhung der Konzessionsabgabe führt.
Dieser Automatismus ist rechtlich heikel, weil die höhere Abgabe in keinem Zusammenhang zur Nutzung des öffentlichen Grundes steht.
Anpassung der Konzessionsabgabe bei CKW
Der aktuelle Konzessionsvertrag muss darum angepasst werden. Neu soll die Konzessionsabgabe als Zuschlag auf jede aus dem Verteilnetz der CKW ausgespeiste Kilowattstunde (kWh) erhoben werden.
Dies wird mit einem neuen Reglement als formell-gesetzliche Grundlage der Abgabenerhebung und dem zugehörigen aktualisierten Konzessionsvertrag umgesetzt.