Abwasserleitungen werden kontrolliert

Ab März 2026 reinigt und prüft die Stadt Willisau während acht Wochen die öffentlichen Leitungen der Zone 1. Schächte müssen frei zugänglich sein.

Wie die Stadt Willisau mitteilt, werden ab Anfang März 2026 während rund acht Wochen die öffentlichen Abwasserleitungen der Zone 1 durch die Firma Peter AG Kanalreinigung gereinigt, mit einer Kamera untersucht und mögliche Schäden dokumentiert. Diese Arbeiten erfolgen im Rahmen der Generellen Entwässerungsplanung (GEP).
Betroffen sind nur jene Leitungen, für deren Unterhalt gemäss Art. 21 des Siedlungsentwässerungs-Reglements (SER) die Stadt Willisau zuständig ist (Y-Prinzip).
Damit die Arbeiten durchgeführt werden können, müssen die Kontrollschächte Ihrer Liegenschaften frei zugänglich sein. Bitte entfernen Sie deshalb Gegenstände (Blumentöpfe und so weiter) oder Erdschichten, die den Schacht überdecken.
Zutritt, Verantwortung und Unterhaltspflichten
Falls das Betreten des privaten Grundstücks erforderlich ist, werden die Mitarbeitenden kurz bei den Bewohnern klingeln. Sollten sie nicht anwesend sein, werden die Arbeiten auf dem Grundstück trotzdem ausgeführt.
Ist ein Zutritt zum Hausinnern notwendig, nehmen die Mitarbeitenden direkt mit den Hauseigentümern beziehungsweise -bewohnern Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren. Während der Arbeiten kann es vorkommen, dass Fahrzeuge die Zufahrt zu der Liegenschaft kurzfristig behindern.
Für Leitungen und Schächte vom Haus bis zur Einmündung in eine Leitung eines anderen Grundstückes sind die Grundstückeigentümer verantwortlich. Eigentümer von Abwasseranlagen haften für Schäden, die wegen mangelhafter Erstellung, ungenügender Funktion oder ungenügendem Unterhalt verursacht werden.
Es wird deshalb empfohlen, die Leitungen alle drei bis fünf Jahren zu spülen, die Schächte alle zwei bis fünf Jahre zu entleeren und die Leitungen alle zehn Jahre mit der Kamera auf Schäden zu überprüfen.





