Luthern lagert Sondersteuern an Stadt Willisau aus

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Hinterland,

Luthern überträgt die Veranlagung von Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern an die Stadt Willisau, die bereits ähnliche Aufgaben für Hergiswil übernimmt.

Die Stadtkanzlei Willisau am Zehntenplatz.
Die Stadtkanzlei Willisau am Zehntenplatz. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Willisau bekannt gibt, konnte sie mit dem Gemeinderat von Luthern die Übernahme der Sondersteuern (Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer) vereinbaren. Die Veranlagung dieser Sondersteuern hat sich durch die Einführung eines neuen EDV-Systems des Kantons Luzern verkompliziert und setzt zudem ein hohes fachliches Know-How voraus.

Dieses Wissen kann man sich nur aneignen und auf dem aktuellen Stand halten, wenn man eine grosse Zahl an Fällen zu bearbeiten hat. Auf der Stadtverwaltung Willisau ist dieses Know-How vorhanden. Aus diesen Gründen hat sich der Gemeinderat Luthern entschieden, die Veranlagung der Sondersteuern per 1. Juni 2025 an die Stadt Willisau auszulagern.

Somit werden sämtliche Arbeiten für die Veranlagung inskünftig in Willisau vorgenommen und allfällige Fragen zu den Sondersteuern, welche die Gemeinde Luthern betreffen, sind an die Stadtverwaltung Willisau zu richten.

In Willisau werden bereits die Sondersteuern für die Gemeinde Hergiswil b.W. veranlagt. Durch diesen weiteren Zusammenschluss kann das Wissen vor Ort gestärkt und weiter professionalisiert werden.

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