Luzernerland

    Mitwirkung zur Gesamtrevision der Ortsplanung Fischbach

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    Hinterland,

    Wie die Gemeinde Fischbach informiert, hat die Bevölkerung die Möglichkeit, ihre Meinung zum räumlichen Entwicklungskonzept bis zum 16. Mai 2023 mitzuteilen.

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    Bevölkerung (Symbolbild) - Unsplash

    Das räumliche Entwicklungskonzept (REK) zeigt auf, wie sich Fischbach entwickeln soll und welche Ressourcen dafür notwendig sind.

    Während der öffentlichen Mitwirkung erhalten alle Personen und Organisationen die Möglichkeit, ihre Meinung zum räumlichen Entwicklungskonzept (REK) zu äussern.

    Anträge und deren Begründung sowie Hinweise und Fragen sind schriftlich bis spätestens am 16. Mai 2023 an den Gemeinderat Fischbach zu richten.

    Stand der Ortsplanungsrevision

    Die Kontaktdaten und Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

    An der Gemeindeversammlung vom 27. April 2023 informiert der Gemeinderat ebenfalls ausführlich über das REK respektive über den Stand der Ortsplanungsrevision.

    Dabei können durch die Teilnehmenden auch Fragen dazu gestellt werden.

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