Stadtrat passt Reklameregeln neuen Vorgaben an

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Hinterland,

Der Stadtrat Willisau hat die Richtlinien für Reklamen überarbeitet und präzise Vorgaben zu Grösse, Dauer und Standorten festgelegt.

Die Kleinstadt Willisau im Schweizer Kanton Luzern.
Die Kleinstadt Willisau im Schweizer Kanton Luzern. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Willisau schreibt, besteht an den Ortseingängen von Willisau die Möglichkeit, temporäre Reklamen als Hinweise für Veranstaltungen aufzustellen. Damit kein Wildwuchs entsteht, hat der Stadtrat die Richtlinien überarbeitet und den neuen Gegebenheiten angepasst.

Reklamen bis zu einer Grösse von 1,2 Quadratmeter können ohne Baubewilligung an definierten Standorten aufgestellt werden, sofern die Grundeigentümerschaft und die Pächter ihre Einwilligung erteilen.

Für Anlässe darf frühestens drei Wochen im Voraus Werbung gemacht werden. Drei Tage nach dem Anlass ist die Werbung wieder zu entfernen.

Ebenfalls hat der Stadtrat Regelungen für Wahl- und Abstimmungsplakate und für die Anschlagsäulen Unter- und Oberdorf festgelegt. Die überarbeiteten Richtlinien können auf der Website der Stadt eingesehen werden.

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