Gemeinde setzt aktualisiertes Naturinventar fest

Der Gemeinderat Baar hat das aktualisierte Inventar der Naturobjekte festgesetzt. Es umfasst 56 lokal bedeutende Objekte und ersetzt den bisherigen Stand.

Wie die Gemeinde Baar mitteilt, Der Gemeinderat Baar hat das Inventar der Naturobjekte von lokaler Bedeutung aktualisiert und festgesetzt. Es schafft eine aktuelle Grundlage für den Umgang mit schützenswerten Naturobjekten in der Gemeinde.
Das Inventar der Naturobjekte von lokaler Bedeutung besteht in Baar seit 1989 und wurde parallel zur laufenden Ortsplanungsrevision erneut umfassend überprüft und aktualisiert.
Erfasst sind Naturobjekte wie beispielsweise Baumgruppen, Findlinge, Höhlen oder andere schützenswerte Elemente von lokaler Bedeutung. Im Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz des Kantons Zug sind die Naturobjekte als ästhetisch, erdgeschichtlich oder naturkundlich bedeutsame Objekte definiert.
In der neuen Bauordnung, die am vergangenen Sonntag, 14. Juni 2026, von der Stimmbevölkerung an der Urne angenommen worden ist, ist der Umgang mit Naturobjekten von lokaler Bedeutung auf gemeindlicher Ebene geregelt.
Inventar enthält 56 Objekte
Für die Aktualisierung des Inventars wurden bestehende Objekte zwischen 2020 und 2024 vor Ort überprüft, beschrieben und fotografisch dokumentiert. Insgesamt beschränkt sich das bereinigte kommunale Inventar noch auf 56 Objekte, die nicht anderweitig geschützt oder gefördert werden.
Das Inventar ist behördenverbindlich und führt nicht direkt zu eigentumsrechtlichen Einschränkungen. Es hält fest, bei welchen Objekten eine Schutzwürdigkeit geprüft werden kann. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer müssen deshalb vor Veränderungen an Naturobjekten die Gemeinde kontaktieren, damit die Schutzwürdigkeit abgeklärt werden kann.
Das Inventar der Naturobjekte lag parallel zur Ortsplanungsrevision vom 5. Juni bis 4. Juli 2025 öffentlich auf. Dabei gingen keine Einwendungen ein. Mit dem Beschluss des Gemeinderats wird der bisherige Stand des Inventars aufgehoben und durch die aktualisierte Fassung ersetzt. Die Bevölkerung kann das festgesetzte Inventar online einsehen.





