Neue Ortsplanung stärkt gezielt die Innenentwicklung

Nach der Genehmigung durch den Kanton Zug ist die Ortsplanung der Gemeinde Risch rechtskräftig. Sie bildet die Basis für die räumliche Entwicklung bis 2040.

Wie die Gemeinde Risch informiert, verfügt sie ab sofort über eine rechtskräftige Ortsplanung. Sie bildet die verbindliche Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde bis 2040 und ermöglicht die Umsetzung der nächsten Entwicklungsschritte.
Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Risch ist abgeschlossen. Nachdem die Rischer Stimmberechtigten die Vorlage im November 2025 deutlich angenommen hatten, hat die Baudirektion des Kantons Zug die Planung genehmigt. Mit dem Eintritt der Rechtskraft treten die neue Bauordnung, der Zonenplan sowie das Parkplatzreglement in Kraft.
Die Gemeinde verfügt damit über eine aktuelle und verlässliche Grundlage für ihre räumliche Entwicklung. Gleiches gilt selbstverständlich für die privaten Grundeigentümer, welche Bauvorhaben umsetzen wollen. Ergänzt werden diese Grundlagen durch den zwischenzeitlich ebenfalls genehmigten kommunalen Richtplan, welcher behördenverbindlich ist.
Moderne Planungsgrundlage für die Zukunft
Mit der Ortsplanungsrevision werden die kommunalen Planungsinstrumente an die Vorgaben von Bund und Kanton angepasst. Gleichzeitig schafft sie wichtige Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Innenentwicklung, die Förderung von preisgünstigem Wohnraum sowie eine nachhaltige Mobilität.
Neue Baubegriffe und Messmethoden sorgen zudem für zeitgemässe und klare Rahmenbedingungen für künftige Bauvorhaben. Gemeinderat Patrick Wahl freut sich über den erfolgreichen Abschluss des langjährigen Verfahrens: «Die Rechtskraft der Ortsplanungsrevision ist ein wichtiger Meilenstein für die Gemeinde Risch. Sie gibt uns die notwendige Planungssicherheit, um unsere Gemeinde mit Weitsicht weiterzuentwickeln. Besonders freut mich, dass wir diesen Weg gemeinsam mit der Bevölkerung gehen konnten. Diesen Dialog wollen wir auch bei den nächsten Entwicklungsschritten weiterführen.»
Planung geht in die nächste Phase
Mit der rechtskräftigen Ortsplanung können nun die nächsten Planungsschritte in den definierten Fokusgebieten umgesetzt werden. Grundlage dafür bilden auch der von der Stimmbevölkerung bewilligte Rahmenkredit von 1,8 Millionen Franken sowie die bereits abgeschlossenen Vereinbarungen.
In den kommenden Monaten werden erste Projekte weiter konkretisiert und vorbereitet. Über die einzelnen Vorhaben wird die Gemeinde die Bevölkerung zu gegebener Zeit informieren. Die rechtskräftigen Planungsunterlagen stehen ab sofort auf der Webseite der Gemeinde Risch zur Verfügung.
Gewässerraum wird separat beschlossen
Von der Inkraftsetzung ausgenommen ist die Festlegung der Gewässerräume. Der Gemeinderat hatte beschlossen, dieses Teilprojekt vom übrigen Verfahren der Ortsplanungsrevision zu entkoppeln, um die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen beim Hochwasserschutz sowie weitere fachliche Erkenntnisse berücksichtigen zu können.
Nach einer zweiten öffentlichen Auflage im Sommer 2026 wird die Vorlage nun separat weitergeführt. Die Festlegung der Gewässerräume soll der Bevölkerung an der Urnenabstimmung vom 29. November 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.






