Zug

    Risch-Rotkreuz ZG: Mehr Kompetenzen für die Rechnungsprüfungskommission

    Gemeinde Risch Rotkreuz
    Gemeinde Risch Rotkreuz

    Region Zug,

    Am 29. November 2026 stimmt Risch-Rotkreuz ZG über zwei Vorlagen ab: mehr Kompetenzen für die Rechnungsprüfungskommission und die Festlegung der Gewässerräume.

    Risch-Rotkreuz ZG
    Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Am 29. November 2026 entscheiden die Rischer Stimmberechtigten über zwei Vorlagen: eine Änderung der Gemeindeordnung sowie die Festlegung der Gewässerräume. Durch erstere möchte der Gemeinderat der Rechnungsprüfungskommission zusätzliche Kompetenzen geben, damit die Finanzaufsicht stärken und die Entscheidungsgrundlagen bei grösseren Kreditvorlagen ergänzen. Mit dem Teilzonenplan «Gewässerraum» werden die Gewässerräume im gesamten Gemeindegebiet verbindlich festgelegt und anschliessend Bestandteil des rechtskräftigen Zonenplans.

    Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) prüft den Finanzhaushalt der Gemeinde Risch. Künftig soll sie finanziell relevante Sachverhalte eigenständig vertieft untersuchen können. Zudem soll sie zu Kreditvorlagen ab fünf Millionen Franken eine Stellungnahme hinsichtlich Einhaltung der Haushaltgrundsätze und der Auswirkungen auf den Finanzhaushalt zuhanden der Stimmberechtigten verfassen. Dafür beantragt der Gemeinderat eine Änderung der Gemeindeordnung.

    Anliegen einer stärkeren Finanzkontrolle aufgenommen

    Ausgangspunkt der Vorlage war eine Motion der Kantonsräte Kurt Balmer (Die Mitte) und Alex Haslimann (SVP) vom Juni 2025.

    Die Beiden hatten die Schaffung einer ständigen Geschäftsprüfungskommission angeregt. Eine solche ist nach dem kantonalen Gemeindegesetz jedoch nur in Gemeinden mit einem Grossen Gemeinderat zulässig. Die Motion konnte deshalb nicht weiterbehandelt werden.

    Der Gemeinderat nahm das Anliegen einer stärkeren Finanz- und Wirkungskontrolle jedoch auf und erarbeitete gemeinsam mit der RPK die nun vorliegende Lösung. Auch Kurt Balmer und Alex Haslimann befürworten die eingeschlagene Stossrichtung.

    Eigenständige Sonderprüfungen und Berichte zu grösseren Krediten

    Bisher setzen Sonderprüfungen der RPK einen Beschluss des Gemeinderats oder der Gemeindeversammlung voraus. Neu soll die RPK solche Prüfungen von sich aus veranlassen können. Dabei untersucht sie finanziell relevante Sachverhalte des gemeindlichen Betriebs wie bis anhin auf deren Gesetzmässigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit hin.

    Mit der Berichterstattung zu Kreditvorlagen ab fünf Millionen Franken erhalten die Stimmberechtigten künftig eine zusätzliche finanzielle Beurteilung für ihren Entscheid an der Gemeindeversammlung oder an der Urne. Die RPK bleibt ein dreiköpfiges Milizgremium und kann weiterhin externe Fachpersonen beiziehen. Der Gemeinderat rechnet mit jährlichen Mehrkosten von höchstens rund 20'000 Franken.

    Die Vorlage regelt ausserdem, wie künftig über Änderungen der Gemeindeordnung entschieden wird. Grundsätzlich soll dafür die Gemeindeversammlung zuständig sein. Der Gemeinderat kann jedoch eine Vorlage weiterhin direkt einer Urnenabstimmung unterstellen, insbesondere bei Änderungen von hoher Bedeutung.

    Bei einer Annahme sollen die Neuerungen nach Genehmigung durch den Regierungsrat voraussichtlich im Frühjahr 2027 in Kraft treten.

    Zweite Vorlage: Gewässerräume verbindlich festlegen

    Die zweite Vorlage behandelt die Festlegung der Gewässerräume im Gemeindegebiet. Bund und Kanton verpflichten die Gemeinden, entlang von Flüssen, Bächen und Seen Gewässerräume auszuscheiden. Die Festlegung dient dem Gewässer- und Hochwasserschutz und schafft verbindliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der betroffenen Grundstücke.

    Die ursprünglich im Rahmen der Ortsplanungsrevision erarbeitete Planung wurde aufgrund von Einwendungen überarbeitet. Dabei wurden das weiterentwickelte Hochwasserschutzprojekt Rotkreuz berücksichtigt und der Umgang mit eingedolten und künstlichen Gewässern überarbeitet. «Die Vorlage nimmt die Interessen des Gewässerschutzes, der Landwirtschaft und der Siedlungsentwicklung wahr. Sie schafft klare Verhältnisse für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer», sagt Gemeinderat Patrick Wahl.

    Bis zur rechtskräftigen Festlegung gelten die Übergangsbestimmungen des Bundes, die in der Regel grössere Gewässerräume vorsehen. Innerhalb der künftigen Gewässerräume gelten besondere Bau- und Bewirtschaftungsvorschriften. Rechtmässig bestehende Bauten und Anlagen geniessen Bestandesschutz.

    Der Gemeinderat empfiehlt, beiden Vorlagen zuzustimmen. Die stimmberechtigten Rischerinnen und Rischer sind eingeladen, sich anhand der Abstimmungsunterlagen eine Meinung zu bilden und an der Abstimmung vom 29. November 2026 teilzunehmen. Die Stimmabgabe ist brieflich oder am Abstimmungssonntag von 9.00 bis 10.00 Uhr im Zentrum Dorfmatt in Rotkreuz möglich.

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