Stadt Luzern

Abstimmen und Wählen dürfte im Kanton Luzern einfacher werden

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Luzerner Regierungsrat will das Stimmrechtsgesetz aus dem Jahr 1988 modernisieren und an heutige rechtliche Vorgaben anpassen. Nach erster Lesung haben die Kantonsratsfraktionen die Revision am Montag mit 112 zu 1 Stimme gutgeheissen.

Ein Mann füllt die Abstimmungsunterlagen aus. (Symbolbild)
Ein Mann füllt die Abstimmungsunterlagen aus. (Symbolbild) - Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE

Künftig soll es etwa bei Mehrheitswahlen nur noch einen Wahlzettel mit allen Kandidierenden geben statt eines Listenhefts. Das soll die Stimmabgabe für die Stimmberechtigten erleichtern und die digitale Auszählung erleichtern.

Bei Abstimmungen sollen zudem weniger umfangreiche Unterlagen per Post verschickt werden, wenn die wichtigsten Informationen in den Abstimmungserläuterungen stehen und alle Dokumente online oder bei der Gemeinde verfügbar sind. Das gilt etwa für Pläne bei Bauprojekten, hiess es am Montag.

Die weiteren Änderungen in der Revision betreffen Änderungen an der übergeordneten Rechtsprechung, die bisherige Praxis sowie eine sprachlich gleichberechtigte Formulierung des Gesetzestextes.

Die Vorlage sei zeitgemäss, transparent und berücksichtige die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, sagte Maria Pilotto, Präsidentin der Staatspolitischen Kommission (SPK).

Im Rat war die Revision im Grundsatz unbestritten. Rosmarie Brunner-Zürcher (Mitte) sagte, das Gesetz werde dort modernisiert, wo Handlungsbedarf bestehe, und verbessere die Abläufe. Isabelle Kunz-Schwegler (SVP) betonte, das Gesetz reduziere den administrativen Aufwand. Zudem wahre es die demokratischen Grundsätze, sagte Mario Cozzio (GLP).

In der Detailberatung wurde ein Antrag von SP und Grünen abgelehnt, wonach sich auch nicht stimmberechtigte Personen an Gemeindeversammlungen zu traktandierten Geschäften hätten äussern können. Das sei eine Verwässerung des Stimm- und Wahlrechts, warnte Franz Räber (FDP). Auch ein ähnlich lautender GLP-Antrag scheiterte, der dieses Recht Personen mit einer «unmittelbaren Betroffenheit» einräumen wollte.

Mit 84 zu 28 Stimmen lehnte der Rat zudem einen Antrag von SP und Grünen ab, Abstimmungs- und Wahlunterlagen barrierefrei zugänglich zu machen. Ebenfalls keine Mehrheit fand die Forderung, Protokolle von Gemeindeversammlungen zusätzlich im Internet zur Einsicht bereitzustellen.

Die Schlussabstimmung zur Stimmrechtsrevision erfolgt nach der zweiten Lesung. Die Änderungen sollen gemäss Botschaft vor den Wahlen 2027 in Kraft treten.

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