Beschwerdeführer ziehen Gemeinde Schwyz vor Bundesgericht

In Schwyz haben die Beschwerdeführer ihre Stimmrechtsbeschwerde gegen die Revision des Schutzzonenplans an das Bundesgericht weitergezogen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen.

Die revidierte Schutzzonenplanung tritt damit erst in Kraft, wenn ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichts vorliegt oder die Beschwerde vom höchsten Gericht abgewiesen wird, teilte die Gemeinde Schwyz am Dienstag mit.
Bei der Revision des über 20 Jahre alten Schutzzonenplans in der Gemeinde Schwyz ging es im Kern darum, den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Ortsbildschutz an die heutigen Verhältnisse und an kantonale und bundesrechtliche Vorgaben anzupassen.
Das Verwaltungsgericht hatte die Stimmrechtsbeschwerde mit dem Entscheid vom 26. November 2025 «vollumfänglich abgewiesen», wie die Gemeinde im Communiqué schrieb.
Bereits am 26. Juni 2025 war beim Verwaltungsgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden, die unter anderem die Aufhebung der Urnenabstimmung vom 28. September verlangte. In dieser Abstimmung hatten die Schwyzer Stimmberechtigten die Revision des Schutzzonenplans bei einer Stimmbeteiligung von 53,4 Prozent mit einem Ja-Stimmenanteil von 60,5 Prozent angenommen.




