Bezirksrat Hunziker darf Amt wieder ausüben

Der Küssnachter Bezirksrat René Hunziker (SVP), der vorübergehend von seinen Aufgaben entbunden war, darf sein Amt bis auf Weiteres wieder ausüben.

Der von seinen Verpflichtungen entbundene Küssnachter Bezirksrat René Hunziker (SVP) darf sein Amt vorläufig wieder ausüben. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Schwyz entschieden.
Der Bezirksrat hatte am 16. April den für das Ressort Infrastruktur zuständigen Hunziker für die Dauer von sechs Monaten von seinen Verpflichtungen entbunden. Diese Massnahme verfügte er mit sofortiger Wirkung, indem einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzog.
Hunzikers erfolgreiche Beschwerde
Auf Beschwerde von Hunziker hin habe der Regierungsrat beschlossen, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, teilte der Bezirksrat am Freitag mit. Hunziker könne ab sofort wieder als Bezirksrat und Vorsteher der Ressorts Infrastruktur arbeiten. Dies gelte bis zum finalen Entscheid der laufenden Verfahren.
Der Bezirksrat hatte seine Massnahme gegen Hunziker damit begründet, dass zwischen diesem und den restlichen Mitgliedern der Exekutive seit mehreren Jahren «gravierende Spannungen» existierten. Das Vertrauen für eine weitere Zusammenarbeit sei nicht mehr gegeben gewesen.
Er habe den Entscheid auf Basis des kantonalen Staatshaftungsgesetzes und zum Schutz der Institution getroffen.