Für teure Umbauten soll in Luzern keine Extrabewilligung nötig sein

Abbrüche oder Umbauten von Wohnungen, welche die Mieten stark verteuern, sollen in Luzern nicht vom Stadtrat genehmigt werden müssen. Eine Parlamentskommission lehnt das zusätzliche Bewilligungsverfahren, mit dem günstiger Wohnraum erhalten werden soll, ab.

Der Stadtregierung beantragt dem Parlament, dass sich Luzern während acht Jahren dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum unterstellt. Damit müssten Bauprojekte, die zu einer Mietzinserhöhung von 20 Prozent führen, vom Stadtrat bewilligt werden.
Das Bewilligungsverfahren müsste zusätzlich zum regulären Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Damit würde der Stadtrat prüfen, ob durch das Bauprojekt Wohnraum verloren geht und ob preisgünstige Wohnungen betroffen sind. So sollen missbräuchliche Mietzinsaufschläge und Leerkündigungen verhindert werden.
Die Stadt hatte sich bereits von 1990 bis 1998 dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum unterstellt. Die Baukommission des Grossen Stadtrats lehnt eine erneute Unterstellung aber ab, wie sie am Freitag mitteilte. Der Entscheid fiel mit 6 zu 5 Stimmen knapp aus.
Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, das zusätzliche Bewilligungsverfahren könnte die Bautätigkeit bremsen. Zudem würde die Regelung voraussichtlich nur selten greifen, aber einen hohen administrativen Aufwand verursachen, teilte die Kommission mit.
Der Grosse Stadtrat wird die Vorlage an seiner nächsten Sitzung vom 26. März behandeln. Er hatte bereits am 5. März zwei wohnpolitische Vorlagen behandelt, nämlich ein städtisches Vorkaufsrecht bei Immobilienverkäufen und die Schaffung einer Wohnbaustiftung, damit mehr günstige Wohnungen geschaffen werden können. Es handelt sich dabei um Gegenvorschläge zu zwei Initiativen, welche in der Zwischenzeit zurückgezogen wurden.





