Gutachterstelle entlastet Zug bei fürsorgerischen Unterbringungen

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Der Kanton Zug stellt die fachärztliche Beurteilung bei fürsorgerischen Unterbringungen mit einer Gutachterstelle sicher. Eine Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Klinik Meissenberg in Zug soll die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) entlasten.

Eine neue Gutachterstelle soll die Zuger Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) bei fürsorgerischen Unterbringungen entlasten. (Symbolbild)
Eine neue Gutachterstelle soll die Zuger Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) bei fürsorgerischen Unterbringungen entlasten. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTOF SCHUERPF

Fürsorgerische Unterbringungen zählen zu den schwerwiegendsten Eingriffen in die persönliche Freiheit, teilte der Kanton am Dienstag mit. Sie dürfen nur angeordnet werden, wenn eine Person wegen einer psychischen Störung, einer geistigen Behinderung oder schwerer Verwahrlosung nicht anders betreut werden kann. Voraussetzung dafür ist eine fachärztliche Beurteilung, auf welche die Kesb angewiesen ist.

Gerade diese Beurteilungen waren zuletzt ein Engpass, wie es im Communiqué hiess. Die gesetzlichen Fristen seien «kurz» und die «begrenzte Verfügbarkeit psychiatrischer Fachärztinnen und Fachärzte in der Zentralschweiz» erschwerten die Arbeit der Zuger Kesb, so der Kanton.

Mit einer neuen, vom Kanton finanzierten Gutachterstelle bei der Klinik Meissenberg soll dieses Problem nun behoben werden. Die Kesb könne so während 365 Tagen im Jahr auf fachärztliche Beurteilungen zurückgreifen, hiess es.

Der Zuger Landammann Andreas Hostettler (FDP) spricht in der Mitteilung von einem «wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Abläufe und zur Entlastung der Zuger Kesb.»

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