In Uri dürfen Schneehühner und Schneehasen weiter gejagt werden

Keystone-SDA
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Uri,

Die Urner Stimmbevölkerung hat sich gegen ein Jagdverbot für Schneehühner und Schneehasen ausgesprochen. Abgelehnt wurde ferner auch das Kinderbetreuungsgesetz.

Alpenschneehuhn
Ein Alpenschneehuhn. - dpa

Die Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen» wurde mit 4652 Ja zu 5219 Nein-Stimmen abgelehnt, wie der Kanton auf seiner Homepage mitteilte. Das entspricht einem Nein-Anteil von 52,9 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 37,4 Prozent.

Die Initiative forderte, die Jagd auf diese zwei Tiere im Kanton Uri zu verbieten. Begründet wurde das Verbot unter anderem mit dem Klimawandel, der den Lebensraum der Schneehühner und Schneehasen einschränke.

Zudem seien die Tiere auf der Liste der bedrohten Arten aufgeführt. Geleitet wurde das Initiativkomitee von einem Co-Präsidium mit Ludwig Loretz (FDP) und Chiara Gisler (SP), die beide im Kantonsparlament politisieren.

Hast du schon einmal ein Schneehuhn oder einen Schneehasen gesehen?

Gegenteiliger Meinung war das Kantonsparlament und die Regierung, welche die Initiative ablehnten. Ein Verbot der Bejagung sei nicht notwendig, da die Regierung im Bedarfsfall eingreifen und die Abschusszahlen einschränken könne.

Kinderbetreuungsgesetz abgelehnt

Das Kinderbetreuungsgesetz wurde vom Volk mit 4078 zu 5518 Stimmen, bei einem Nein-Anteil von 57,5 Prozent, abgelehnt.

Damit hat Uri als einziger Kanton in der Schweiz noch immer kein Gesetz, welches die familienergänzende Kinderbetreuung regelt.

Kein neues Sozialhilfegesetz

Weiter lehnte die Urner Bevölkerung ein neues Sozialhilfegesetz ab. Wesentliche Punkte der Reform wären neue Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung, zur Regelung des Schutzstatus S im Asylbereich oder die Rückerstattung von Sozialhilfe gewesen.

Das Nein des Stimmvolks fiel knapp aus (4670 Ja zu 4806 Nein-Stimmen).

Ja zur Teilrevision des Gesetzes über Landenteignung

Deutlich angenommen wurde als einzige der vier Vorlagen eine Teilrevision des Gesetzes über Landenteignung.

Künftig müssen Kanton und Gemeinden bei Enteignungen das Dreifache des Schätzungswerts des Landes zahlen. Das Begehren wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 62,3 Prozent (5721 Ja zu 3467 Nein-Stimmen) gutgeheissen.

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