Kanton Luzern erlässt Massnahmen gegen zweite Japankäfer-Population

Der Kanton Luzern hat in der Umgebung der Allmend eine Japankäfer-Population nachgewiesen. Ab 1. August gelten im Befallsherd und einer Pufferzone strengere Vorschriften beim Bewässern und in der Grüngutpflege. Auch die Grenzkantone Nidwalden und Obwalden richten Pufferzonen ein.

In verschiedenen Standorten auf dem Gebiet der Stadt Luzern und in den Gemeinden Horw und Kriens wurden bis Ende Juli 25 Japankäfer gefangen, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Der Kanton geht deshalb von einer «kleinen Population» aus und scheidet neben dem bestehenden Befallsherd in Neuenkirch einen weiteren Befallsherd mit angrenzender Pufferzone aus.
Betroffen sind laut Mitteilung Gebiete in den Gemeinden Adligenswil, Buchrain, Ebikon, Horw, Kriens, Luzern, Malters, Meggen und Schwarzenberg.
Die Pufferzone reicht zudem bis in die Kantone Nidwalden und Obwalden, wie diese gleichentags in getrennten Communiqués informierten. So umfasst die Pufferzone im Kanton Nidwalden weite Teile von Hergiswil und Stansstad sowie kleinere Gebiete in Ennetbürgen, Ennetmoos und Stans. In Obwalden sind das Gebiet Niederstad und die Renggstrasse in Alpnach betroffen.
Ab 1. August gilt im Befallsherd ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflachen. Das betrifft Teilflächen in den Gemeinden Kriens, Luzern und Horw, wie Mario Kurmann von der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) auf Anfrage mitteilte. Zudem darf Grüngut den Befallsherd oder die Pufferzone nicht verlassen. Gleichzeitig will der Kanton mehr Fallen aufstellen, um möglichst viele Käfer zu fangen und die Ausbreitung einzudämmen. Die reguläre Grüngutabfuhr für Privathaushalte bleibe möglich, wie es hiess.
In den Kantonen Nidwalden und Obwalden gelten andere Fristen. Grund dafür sei der unterschiedliche Zeitpunkt der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung, wie Kurmann erklärte. Während Luzern die Massnahmen ab 1. August umsetzt, gelten sie in Nidwalden und Obwalden vom 6. August bis 30. September. In dieser Zeit darf Pflanzenmaterial aus der Grünpflege die Pufferzone nicht verlassen. Ausnahmen gelten für gehäckseltes oder getrocknetes Material sowie insektensicher abgedecktes frisches Grüngut. Die reguläre Grüngutentsorgung bleibt wie in Luzern möglich.
Der Japankäfer kann sehr grosse Schäden anrichten. Er befällt etwa Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Ziergehölze und Rasen.





