Kanton Luzern muss Abstimmung über Steuern nicht wiederholen

Das Bundesgericht hat die Stimmrechtsbeschwerde der SP Luzern zur Steuergesetzrevision abgelehnt, trotz Verletzung der Abstimmungsfreiheit.

Der Kanton Luzern muss die Abstimmung vom September 2024 zur Steuergesetzrevision nicht wiederholen. Das Bundesgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde der kantonalen SP abgewiesen, wie die Partei am Freitag publik machte.
Zwar kam das höchste Gericht zum Schluss, dass der Regierungsrat die Abstimmungsfreiheit verletzt habe. Er habe unnötigerweise mit der Veröffentlichung der Informationen über die Prognose zu den OECD-Steuererträgen zugewartet.
Urteil des Bundesgerichts und seine Folgen
Die Information der Stimmberechtigten in den Abstimmungserläuterungen sei zwar nicht falsch gewesen, aber intransparent, heisst es im Bundesgerichtsurteil. Immerhin habe es einen Hinweis auf erheblich höhere Mehrerträge gegeben.
Zudem seien die aktualisierten Schätzungen dreieinhalb Wochen vor dem Urnengang doch noch publiziert worden. Damit habe hinreichend Zeit bestanden, den Umstand öffentlich zu debattieren, schreibt das Bundesgericht. Hinzu komme, dass das Abstimmungsresultat mit zwei Dritteln Ja-Stimmen deutlich ausgefallen sei.
Für die SP Luzern ist unverständlich, dass das Urteil des Bundesgerichts ohne direkten Folgen bleibt. Die Verletzung der Abstimmungsfreiheit sei ein Verstoss gegen demokratische Grundsätze. Vom Regierungsrat fordert die SP nun «eine lückenlose, transparente Aufarbeitung des rechtswidrigen Vorgehens».