Kanton Uri erhöht heilpädagogische Unterstützung für Schulkinder

    Keystone-SDA Regional
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    Uri,

    Der Kanton Uri erhöht auf August 2027 die Ressourcen in der integrativen Förderung. Pro Schulkind stehen künftig etwas mehr Stellenprozente für heilpädagogische Unterstützung zur Verfügung.

    Urner Schulkinder erhalten künftig grössere Unterstützung im heilpädagogischen Bereich. (Symbolaufnahme)
    Urner Schulkinder erhalten künftig grössere Unterstützung im heilpädagogischen Bereich. (Symbolaufnahme) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Statt mit den bisherigen 0,79 Stellenprozenten für eine Fachperson der schulischen Heilpädagogik pro Kind, rechnet Uri künftig mit deren 0,9, wie die Bildungs- und Kulturdirektion am Dienstag mitteilte. Der Kanton will auch die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe mit «angepassten Lernzielen» in zwei oder mehreren Fächern verstärken. Von 0,1 Stellenprozenten pro Schulkind wird die Unterstützung auf 0,34 Stellenprozente erhöht.

    Die Stellenprozente, die als «Sockel» unabhängig von der Klassengrösse zur Unterstützung zur Verfügung stehen, bleiben unverändert. Diese betragen 6,9 Stellenprozente.

    Die zusätzlichen Ressourcen verursachen Mehrkosten von rund 600'000 Franken pro Jahr. Die Gemeinden übernehmen davon zwei Drittel, den Rest deckt der Kanton.

    Die Anforderungen an die Schulen seien zuletzt gestiegen, hiess es als Begründung der Massnahmen. Sowohl die Heterogenität der Klassen als auch die Zahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf hätten zugenommen.

    «Breite Zustimmung» für mehr Unterstützung

    Die Erhöhung der Unterstützung von Schulkindern geschieht im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen in der Volksschule. Diese musste aufgrund der 2022 angenommenen Revision des Bildungsgesetzes vorgenommen werden.

    Im Frühjahr fand eine Vernehmlassung statt. Die Veränderungen seien gemäss Communiqué auf «breite Zustimmung» gestossen.

    In diesem Zug beschloss der Urner Bildungsrat auch die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten als neue, eigene Förderungsmassnahme. Überdies wurden die Struktur und die Begrifflichkeiten der Richtlinien überprüft und der Inhalt wurde an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst.

    Kommentare

    User #5711 (nicht angemeldet)

    Wieso werden solche Massnahmen überhaupt eingeführt? Was ist mit den sehr guten Schülern?

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