Obwalden

Kantonsrat lehnt Übergangslösung bei Eigenmietwertbesteuerung ab

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Der Obwaldner Kantonsrat hat eine Motion für Übergangsregeln bei der Besteuerung des Eigenmietwerts mit 15 zu 35 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Werner Ettlin (SVP) kritisierte die unterschiedliche Besteuerung und eine Benachteiligung von Wohneigentümern in den Gemeinden.

Das Obwaldner Kantonsparlament hat sich an der Sitzung am Donnerstag mit der Besteuerung von Liegenschaften auseinandergesetzt. (Symbolbild)
Das Obwaldner Kantonsparlament hat sich an der Sitzung am Donnerstag mit der Besteuerung von Liegenschaften auseinandergesetzt. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Obwalden schätzt die Liegenschaften gestaffelt nach Gemeinden. In Sachseln begannen die Schätzungen 2025, in Lungern 2026, in Engelberg starten sie aber erst ab 2031. Das kann sich auf die Steuerbelastung der Wohneigentümer auswirken. Denn der Eigenmietwert wird nach dem Entscheid des Schweizer Stimmvolks ab 2029 abgeschafft. Eigentümer in Gemeinden mit früheren Schätzungen könnten deshalb während mehrerer Jahren höher besteuert werden.

Das gehe so nicht, fand Werner Ettlin. In seiner Motion forderte der Kantonsrat aus Sachseln eine gesetzliche Übergangsregelung. Die Regierung soll die bisherigen Eigenmietwerte beibehalten oder die Erhöhung bis zur Bundesregelung aussetzen. Es gehe um die Gleichbehandlung aller Gemeinden und Steuerpflichtigen des Kantons, sagte Ettlin.

Der Regierungsrat lehnte die Motion ab, wie er in seiner Antwort auf den Vorstoss darlegte. Bei einem Ja zum Vorstoss müsste eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden. Danach folgten eine Vernehmlassung und deren Auswertung, sagte Frau Landammann Cornelia Kaufmann-Hurschler (Mitte). «Während dieser Zeit wüssten wir nicht, was gilt» sagte sie am Donnerstag. Zudem müssten bereits erstellte Steuerveranlagungen teilweise provisorisch bleiben und später neu berechnet werden, wie es hiess. Die Liegenschaftsschätzungen seien «nie eine exakte Wissenschaft», so die Finanzdirektorin.

Eine Mehrheit des Kantonsrates teilte diese Einschätzung und lehnte den Vorstoss deutlich ab. Es gehe nicht, in einem laufenden Prozess die Spielregeln zu ändern, sagte etwa Regula Gerig-Bucher (CSP). Andere Parlamentarier warnten vor «Rechtsunsicherheiten» bei der Umsetzung der Motion.

Kommentare

User #6340 (nicht angemeldet)

Tja, die Steuerämter langen nochmals so richtig zu. Meine Liegenschaft ist jetzt auch plötzlich 400k mehr wert, einfach so. Es war niemand da und hat sich auch nicht gemeldet. Einfache, eine rein rechnerische Erhöhung (ohne Augenschein etc.) und schon muss man wieder mehrere tausend mehr Vermögenssteuer bezahlen. Das System ist wirklich am Ende!

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