Luzern passt Prämienverbilligungsgesetz an Bundesvorgaben an

Der Kanton Luzern passt sein Prämienverbilligungsgesetz an neue bundesrechtliche Vorgaben an.

Der Kanton Luzern passt sein Prämienverbilligungsgesetz an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben an.
Ab heute bis Mitte Dezember schickt der Regierungsrat die Vorlage in die Vernehmlassung.
Die Revision des Luzerner Prämienverbilligungsgesetzes korrigiert bestehende Ungleichbehandlungen von Ehe- und Konkubinatspaaren mit gemeinsamen Kindern, teilte die Staatskanzlei am Freitag in einer Mitteilung mit.
Zudem werden die Anspruchsvoraussetzungen angepasst, die Prämienhöhe neu berechnet und die Nichtbezugsquote gesenkt, unter anderem durch den Wegfall der Steuererklärung als Voraussetzung.
Mehr Aufwand für Kanton und Gemeinden
Die Umsetzung der neuen bundesrechtlichen Vorgaben wird im Kanton Luzern im Jahr 2028 erstmals «finanzwirksam». Es ist mit einem Mehraufwand von rund 30 Millionen Franken gegenüber 2027 zu rechnen, der sich etwa hälftig auf Kanton und Gemeinden verteilt, so der Kanton.
Die Gleichbehandlung der Eltern führt zu Einsparungen von rund 2,5 Millionen Franken. Zusätzlich fallen Mehraufwände von rund 3,2 Millionen Franken durch den Wegfall der Steuererklärung als Anspruchsvoraussetzung an.
Volksinitiative beeinflusst Prämienverbilligung
Am 9. Juni 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien» angenommen.
Dieser gibt den Kantonen vor, welchen maximalen Anteil die Prämie am Einkommen der Versicherten ausmachen darf. Je stärker die einkommensschwächsten Haushalte entlastet werden, desto geringer ist der Anteil der Gesundheitskosten, der für die Prämienverbilligung eingesetzt werden muss.