Luzerner Kantonsrat will schriftliche Abschlussprüfung beibehalten

Die Lernenden sollen auch künftig im Fach Allgemeinbildung eine schriftliche Abschlussprüfung ablegen. Der Kantonsrat hat am Montag eine Motion von Ronny Beck (FDP) in ein Postulat umgewandelt und für erheblich erklärt.

Der Ruswiler verlangte die Weiterführung der schriftlichen Abschlussprüfung im Fach Allgemeinbildung. In diesem Fach können die Kantone gemäss Bundesvorgaben selber entscheiden, ob die Abschlussprüfungen schriftlich oder mündlich geprüft werden sollen.
Die Abschlussprüfung, so der Kantonsrat, sei ein zentrales Element der beruflichen Grundbildung. Eine Abschaffung würde eine «Ungleichbehandlung» der Lernenden zur Folge haben. Die schriftliche Prüfung sichere die Qualität und Objektivität, schrieb der Politiker in seinem Vorstoss. «Sie stärkt den Stellenwert innerhalb der Berufsbildung», sagte er in der Debatte.
Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen. Bildungsdirektor Armin Hartmann (SVP) hat bereits entschieden, dass die Abschlussprüfung weiterhin schriftlich durchgeführt werden soll. Eine schriftliche Prüfung erlaubt die Abfrage von «mehr Kompetenzen».
Weil die Regierung die Prüfungsform bereits festgelegt hat, ist die Ausgestaltung gemäss Gesetz nicht «motionsfähig». Der Regierungsrat beantragte deshalb, das Anliegen als Postulat erheblich zu erklären. Das Kantonsparlament folgte diesem Antrag nach kurzer Debatte mit 93 zu 7 Stimmen. Irina Studhalter (Grüne) beantragte erfolglos, den Vorstoss abzulehnen.





