Luzerner Kantonsrat will straffällige Asylbewerber tracken

Straffällige Asylbewerber sollen laut dem Luzerner Kantonsrat mittels Tracker überwacht werden, obwohl die Umsetzung rechtlich unmöglich ist.

Straffällige Asylbewerber sollen bis zum Vollzug ihrer Ausreise mit einem Tracker überwacht werden. Dies hat der Kantonsrat Luzern am Dienstag mit einer Motion gefordert – obwohl er weiss, dass der Regierungsrat die Forderung gar nicht umsetzen kann.
Der Kantonsrat überwies am Dienstag eine Motion von Luca Boog (Mitte) mit 60 zu 44 Stimmen. Dem Entscheid war eine längere und emotionale Debatte vorangegangen.
Viele Asylsuchende, welche die Schweiz verlassen müssten, blieben noch Tage oder Wochen in der Schweiz, erklärte Luca Boog (Mitte) in seiner Motion. In der Zeit zwischen dem negativen Asylentscheid und der Ausschaffung würden viele kriminell.
Kriminalität unter straffälligen Asylsuchenden
Bereits straffällig gewordenen Asylsuchenden sollen gemäss der Motion deswegen besser überwacht werden. Boog schlug dazu ein Tracking vor. Das gebe der Bevölkerung die Sicherheit zurück, erklärte er.
Boog sagte im Parlament, er wolle nicht an der Humanität rütteln. Jedoch solle die kleine Minderheit gezielt härter bestraft werden, welche das System ausnütze. Damit könne die Mehrheit der Asylsuchenden vor Hass geschützt werden.
Der Regierungsrat hielt in seiner schriftlichen Antwort fest, dass für eine solche Überwachung dem Kanton die gesetzgeberische Kompetenz fehle. Diese liege beim Bund. Der Bund habe die elektronische Fussfessel als ausländerrechtliche Zwangsmassnahme zudem bereits geprüft und verworfen.
Bedenken gegen Tracking von Asylbewerbern
Wie der Bund, so erachtet auch die Kantonsregierung den Aufwand für eine solches Tracking als grösser als den Nutzen. Sie geht auch davon aus, dass die Geräte beschädigt oder manipuliert würden, oder dass die Polizei beigezogen werden müsste, um sie zu installieren.

Justizdirektorin Ylfete Fanaj (SP) sagte im Kantonsrat, mit der von der Motion geforderten Massnahme könne das Problem der Kriminalität nicht angegangen werden. Das Tracking zeige zwar, wo sich eine Person bewege, es zeige aber nicht, was die Person mache. Mit Tracking könnten Delikte weder verhindert noch aufgeklärt werden.
Fanaj gab weiter zu bedenken, dass Personen, die nichts zu verlieren und in der Schweiz keine Perspektive hätten, sich von einer Fussfessel nicht von weiteren Straftaten abhalten liessen.
Kritik an politisch brandgefährlicher Motion
Bei SP Grüne und GLP kam die Motion schlecht an. Anja Meier (SP) bezeichnete die Forderung als politisch brandgefährlich, rechtlich unhaltbar und populistisch. Es gebe schon heute verhältnismässige Alternativen zur elektronischen Fussfessel, etwa die Meldepflicht oder Ein- und Ausgrenzungen.

Gian Waldvogel (Grüne) führte gegen die Motion neben praktischen Gründen auch ethische Überlegungen an. Es brauche keine zusätzlichen repressiven Massnahmen gegen die Asylsuchenden, sagte auch Ursula Berset (GLP). Sie warf dem Motionären vor, Wählerstimmen auf Kosten einer vulnerablen Minderheit zu suchen.
SVP und FDP unterstützten die Forderung von Boog. Mario Bucher (SVP) sagte, die Bevölkerung erwarte, dass die Politik etwas gegen die Kriminalität mache. Thomas Meier (FDP) sah den Vorstoss als Mittel, um Druck auf den Bund auszuüben. Er sprach von einem Weckruf.
Reaktionen auf kontroverse Debatte
Samuel Zbinden (Grüne) reagierte mit Irritation auf die Debatte, wie er sagte, indem das Parlament einen Gesetzesauftrag gutheisse für den es keine rechtliche Grundlage gebe, werde kein Problem gelöst.
Marcel Budmiger (SP) warf dem Ja-Lager ein widersprüchliches Verhalten vor, es wolle bestrafen, welche sich nicht an Regeln halten gleichzeitig wolle es sich nicht an Regeln halten und etwas fordern, das gar nicht umgesetzt werden könne. «Begehen sie keinen Gesetzesbruch», sagte er. Auch Regierungsrätin Fanaj appellierte an die staatspolitische Verantwortung des Parlaments.