Luzerner Regierung will auf Wahlrechte für Chorherren verzichten

Der Luzerner Regierungsrat erklärt sich bereit, auf bestimmte Wahlrechte bei der Besetzung von Pfarrstellen zu verzichten. Der Heilige Stuhl hat für die Anpassung Ende Juli den Segen gegeben, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Die sogenannten päpstlichen Privilegien sind eine Vereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Kanton Luzern. Sie geben der Luzerner Regierung seit 1926 das Recht, über die Besetzung kirchlicher Stellen und Ämter mitzuentscheiden.
Im Jahr 2023 entschied die Luzerner Regierung, künftig auf einen Teil der Wahlrechte bei der Besetzung von Pfarrstellen zu verzichten. Nun weitet sie diesen Verzicht aus und erklärt sich bereit, auf die Wahlrechte der Chorherren des Kollegiatsstifts St. Michael in Beromünster und des Kollegiatsstifts St. Leodegar in Luzern zu verzichten.
Dies hatte die Regierung bereits in einer Antwort auf einen politischen Vorstoss der Grünen-Kantonsrätin Rahel Estermann im letzten Jahr erklärt.
An den Wahlrechten für die Jesuitenkirche in Luzern hält sie fest, wie es im Communiqué weiter hiess. Sie begründet dies mit der «grossen kulturellen und historischen Bedeutung für den Kanton».






