Nidwalden passt Mittelschulgesetz nach Kritik an

Die Nidwaldner Regierung hat die Vorlage für das revidierte Mittelschulgesetz nach der teilweisen Rückweisung durch den Landrat angepasst. Neu erfolgt der Promotionsentscheid aufgrund der Leistungen des ganzen Schuljahres, während das Wochenpensum von 40 auf 39 Lektionen sinkt.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten laut der Mitteilung der Staatskanzlei weiterhin nach jedem Semester ein Zeugnis. Darin wird auf eine gefährdete Promotion hingewiesen. Der definitive Promotionsentscheid erfolgt neu aber erst am Ende des Schuljahres.
Bei den Wahlpflichtfächern hält der Regierungsrat am Wechsel zu freiwilligen Wahlfächern fest, wie es weiter hiess. Wer keine zusätzlichen Wahlfächer belegt, kann sein Wochenpensum um bis zu vier Lektionen reduzieren.
Das Kantonsparlament hatte die Jahrespromotion und die Aufhebung der Wahlpflichtfächer im Juni zur Überprüfung zurückgewiesen. Die angepasste Vorlage soll nun in einer zweiten Lesung beraten werden. Das Gesetz soll am 1. August 2027 in Kraft treten.






