Nidwaldner Regierung will Gemeinden beim Baugesetz mehr Zeit geben

Die drei Nidwaldner Gemeinden Beckenried, Dallenwil und Emmetten schaffen die Umsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes nicht fristgerecht. Der Regierungsrat will deshalb die Frist für die Anpassung der Zonenpläne um drei Jahre verlängern.

Mit der Fristverlängerung soll sichergestellt werden, dass die drei Gemeinden über eine gültige Grundlage für die Behandlung von Baugesuchen verfügen und ein Baumoratorium abgewendet werden kann, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.
Das totalrevidierte Nidwaldner Planungs- und Baugesetz (PBG) wurde 2014 verabschiedet und wird von den Gemeinden im Rahmen der Gesamtrevision ihrer Zonenpläne sowie Bau- und Zonenreglemente eingeführt. Die bisherige Umsetzungsfrist läuft am 1. Januar 2027 ab, wie es weiter hiess.
Bis heute haben acht Gemeinden das neue Gesetz vollständig umgesetzt. In Beckenried, Dallenwil und Emmetten bestehen hingegen keine konformen Bau- und Zonenreglmente. In Beckenried und Emmetten verzögern Beschwerden die Verfahren, in Dallenwil hat der Regierungsrat die Nutzungspläne 2026 nicht genehmigt, wie dem Bericht zur Vernehmlassung zu entnehmen ist.
Der Regierungsrat beantragt deshalb eine Verlängerung der Frist bis zum 1. Januar 2030. Zudem soll er die Möglichkeit erhalten, Gemeinden bei laufenden Beschwerdeverfahren eine zusätzliche Frist von zwei Jahren zu gewähren.
Die Vernehmlassung dauert bis 14. August.






