Obwalden erhält eine Sozialversicherungsanstalt

Im Kanton Obwalden sollen die Ausgleichskasse, die IV-Stelle und die Familienausgleichskasse rechtlich unter einem Dach zusammengeführt werden. Der Kantonsrat hat sich für die Schaffung einer Sozialversicherungsanstalt ausgesprochen.

Das Parlament unterstützte an seiner Sitzung vom Freitag eine Revision der kantonalen AHV-Gesetzgebung. Bei dieser geht es um Anpassungen an das geänderte Bundesrecht. Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.
Im Kanton Obwalden sind die Ausgleichskasse, die IV-Stelle und die Familienausgleichskasse als drei selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert. Dies hatte das Bundesrecht bis 2022 vorgeschrieben.
Seither dürfen die Kantone eine öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsanstalt schaffen, der alle drei Anstalten angehören. Der Regierungsrat beantragte, dass Obwalden diesen Schritt geht. Alle Fraktionen hiessen dies gut.
Der Regierungsrat wies darauf hin, dass in Obwalden seit über 20 Jahren Ausgleichskasse, IV-Stelle und Familienausgleichskasse nach Aussen als Einheit auftreten würden, trotz der rechtlichen Trennung. Die bestehende Gliederung werde lediglich formell ins Gesetz überführt, sagte Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler (SVP).
Mit der Vorlage erhalten die Sozialwerke zudem eine vom Bund neu verlangte Aufsicht in Form einer Verwaltungskommission. Diese soll die Unabhängigkeit der Aufsicht sicherstellen. Bislang nahmen der Regierungsrat und das zuständige Departement die Aufsicht wahr.
Das vom Regierungsrat ausgearbeitete Gesetz musste dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) vorgelegt werden. Nach dessen Rückmeldungen stellte der Regierungsrat diverse Änderungsanträge, welche der Kantonsrat in der Detailberatung guthiess. Ebenfalls diskussionslos genehmigt wurden Änderungsanträge der vorberatenden Parlamentskommission.





