Obwaldner Kantonsrat schliesst Ausländer vom Polizeidienst aus

Im Kanton Obwalden sollen nur Schweizer Staatsbürger ins Polizeikorps aufgenommen werden können. Der Kantonsrat hat am Freitag bei der Totalrevision des Polizeigesetzes die heutige Regelung verschärft.

Das geltende Polizeigesetz wurde 2015 letztmals geändert. Mit der Revision werden die Grundlagen für einen verbesserten Datenaustausch mit anderen Korps und die Basis für den Betrieb einer gemeinsamen Zentralschweizer Einsatzleitzentrale geschaffen. Auch die Einführung eines Bedrohungsmanagements erhält eine rechtliche Grundlage.
Grösster Diskussionspunkt war die Frage, ob auch Ausländer Polizeidienst leisten können. Der Regierungsrat hat dies letztes Jahr bereits mit einer Verordnungsänderung ermöglicht und darauf einen ausländischen Staatsangehörigen und eine Aspirantin ins Korps aufgenommen.
Es handle sich um eine restriktive Ausnahmeregelung und nicht um eine «Öffnung der Grenzen», sagte Sicherheitsdirektor Christoph Amstad (Mitte) im Parlament.
Das Vorgehen der Regierung passte der SVP aber nicht. Ihr Sprecher Severin Wallimann (SVP) sagte, der Bürger dürfe erwarten, dass hoheitliche Polizeibefugnisse von Schweizer Bürgern wahrgenommen würden. Thomas Michel (SVP) sagte, mit ausländischen Staatsangehörigen werde der Korpsgeist beschädigt.
Dominik Imfeld (Mitte/GLP) sagte dagegen, die Qualifikation sei wichtiger als die Staatsbürgerschaft, etwa wenn es um die Cyberkriminalität gehe. Sebastian Stuppan (SP) sagte, Obwalden würde sich Chancen verbauen, wenn Ausländer ausgeschlossen würden. Gespalten zeigten sich die Fraktionen FDP und CSP.
Mit 27 zu 24 Stimmen hiess das Parlament einen Antrag der SVP gut, die Schweizer Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für eine Aufnahme ins Polizeikorps im Gesetz zu verankern. Ein Kompromissvorschlag einer Kommissionsminderheit war zuvor mit 28 zu 24 Stimmen abgelehnt worden.
Die Schlussabstimmung über das totalrevidierte Polizeigesetz findet nach der zweiten Lesung statt. Der Regierungsrat kündigte für diese eine Übergangsregelung an, damit die Arbeitsverhältnisse mit den beiden ausländischen Staatsangehörigen weitergeführt werden können.





