Rat will Kompetenz der Beherbergungsabgabe nicht neu regeln

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Im Kanton Zug soll die Kompetenz zur Festlegung der Beherbergungsabgabe nicht an die Regierung übertragen werden. Eine Mehrheit des Kantonsrats stellte sich damit gegen die Pläne der Exekutive.

Die Beherbergungsabgabe gab im Zuger Kantonsrat am Donnerstag viel zu reden. (Symbolbild)
Die Beherbergungsabgabe gab im Zuger Kantonsrat am Donnerstag viel zu reden. (Symbolbild) - Keystone/MARTIN RUETSCHI

Seit 2015 beträgt die Beherbergungsabgabe im Kanton Zug zwischen 90 Rappen und 2 Franken. Die Gemeinden können die Höhe selber festlegen. Sie sind verpflichtet, mindestens 45 Rappen an Zug Tourismus abzuführen.

Der Regierungsrat will die Abgabe mit einer Revision kantonsweit vereinheitlichen und die Festlegung der Höhe von den Gemeinden an den Kanton übertragen. Vorgesehen sind 3,50 Franken pro Übernachtung, davon sollen 2,45 Franken an Zug Tourismus fliessen. 3,50 Franken seien gleich hoch wie der Kanton Zürich und tiefer als die Stadt Luzern. «Das können wir unseren Gästen zumuten», sagte Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut (Mitte) in der Eintretensdebatte.

Begründet wird die Erhöhung der Beherbergungsabgabe unter anderem mit der Einführung der Zug Card, mit der Gäste den öV gratis benutzen dürfen. Die Sprecher von Mitte, FDP, SP und GLP sagten in der Eintretensdebatte, eine Mehrheit ihrer Fraktionen unterstütze das Ansinnen der Exekutive. Die Vorlage schaffe mehr Klarheit, stärke den Tourismusstandort und sei breit abgestützt, sagte Barbara Gysel (SP). Die Staatswirtschaftskommission folgte den Empfehlungen der Regierung.

Die vorberatende Kommission war anderer Meinung und lehnte es etwa ab, die Festlegung der Abgabehöhe dem Regierungsrat zu übertragen. Die Mindestabgabe soll weiterhin von den Gemeinden festgelegt werden. So blieben lokale Unterschiede berücksichtigt, sagte Kommissionspräsident Michael Riboni (SVP).

Gleicher Meinung waren die Sprecher der SVP und der ALG. Die Lösung der vorberatenden Kommission sei «bürgernäher» und verhindere eine «Zentralisierung», sagte Philip C. Brunner (SVP).

Weiter schlug die Kommission vor, die Beherbergungsabgabe von 90 Rappen auf mindestens 1,50 Franken zu erhöhen und die Mindestabgabe an Zug Tourismus ebenfalls auf 1,50 Franken festzusetzen. Einen einheitlichen Tarif, wie von der Regierung vorgeschlagen, lehnte sie ab.

In der Detailberatung lehnte der Kantonsrat die Übertragung der Kompetenz zur Festsetzung der Beherbergungsabgabe von den Gemeinden an die Regierung mit 41 zu 31 Stimmen ab. Über die konkrete Ausgestaltung, etwa die Höhe der Abgabe, dürfte es in der zweiten Lesung Anträge geben.

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