Schwyzer Gesundheitskommission gegen kantonale Prämien-Initiative

Sowohl der Schwyzer Regierungsrat als auch die Gesundheitskommission lehnen die SP-Initiative zur Prämienverbilligung ab.

Wie bereits der Schwyzer Regierungsrat empfiehlt auch die Gesundheitskommission des Kantonsrats die kantonale Prämienverbilligungs-Initiative der SP zur Ablehnung. Die Initiative komme zum falschen Zeitpunkt.
Die Initiative verlangt, der Kanton Schwyz solle die Prämienverbilligung auf mindestens den durchschnittlichen Pro-Kopf-Beitrag aller Kantone erhöhen.
Doch der Beitrag des Kantons Schwyz an die Prämienverbilligung wird ohnehin ansteigen, schrieb die Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit in einer Mitteilung vom Montag.
Bundesgesetz tritt 2026 in Kraft
Dies aufgrund der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags des Bundes zur nationalen «Prämienentlastungs-Initiative». Am 1. Januar 2026 tritt ein Bundesgesetz in Kraft, welches die Kantone zu einem neuen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung verpflichtet.
Dadurch werde der Schwyzer Kantonsbeitrag gegenüber heute um 17,3 Millionen Franken wachsen, wie provisorische Berechnungen des Bundesamts für Gesundheit zeigten. Die kantonale Prämienverbilligungs-Initiative würde gemäss Kommission weitere 17 Millionen Franken kosten.
Im laufenden Jahr beläuft sich der Schwyzer Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung auf voraussichtlich 94 Millionen Franken, wie der Regierungsrat im Juli mitteilte.
Initiative ist «falscher Weg»
Für die Gesundheitskommission ist die Initiative der falsche Weg, um die Kaufkraft zu stärken – dies ist das erklärte Ziel des Ansinnens der SP, das offiziell «Kaufkraft stärken – Prämienverbilligung auch für den Mittelstand» heisst. Die Kommission wehrt sich gegen «die beabsichtigte Umverteilung» mittels Anpassungen der Prämienverbilligung. Für die Stärkung der Kaufkraft müsse ein anderes Instrument gefunden werden.
Ohnehin gehörten die Krankenkassenprämien im Kanton Schwyz zu den tiefsten in der Schweiz. Es sei schlicht weniger Prämienverbilligung pro Kopf notwendig in anderen Kantonen mit höherer Belastung, so die Kommission.





