Weinhalde am Krienser Sonnenberg soll nicht Bauland werden

Die Weinhalde am Sonnenberg in Kriens LU soll nicht überbaut werden können. Die Stimmberechtigten haben entschieden, dass für das Gebiet das Einzonungsmoratorium weiterhin gelten solle.

Der Entscheid zur Änderung der Gemeindeordnung fiel mit einer Mehrheit von 56 Prozent (5772 zu 4540 Stimmen). Die Stimmbeteiligung betrug 55 Prozent, wie die Stadt Kriens am Sonntag mitteilte. Mit dem Entscheid darf die Weinhalde bis 2035 nicht eingezont werden.
Bei der Weinhalde handelt es sich um das Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei, das sich mitten von Wohnquartieren befindet. Auf eine Überbauung wurde, vor allem wegen der Erschliessung, verzichtet. Das 12'900 Quadratmeter grosse Areal wurde deswegen 2001 ausgezont.
Ein Anlauf, das Gebiet zu überbauen, scheiterte 2020 an der Urne. Zudem beschlossen die Stimmberechtigten von Kriens damals, dass bis 2035 keine neuen Bauzonen geschaffen werden dürfen.
Der Einwohnerrat hiess indes im Herbst 2025 eine Initiative gut, welche die Weinhalde vom Moratorium ausschliesst. Damit die Forderung der Initiative umgesetzt werden kann, ist eine Anpassung der Gemeindeordnung nötig.
Bekämpft wurde die Lockerung des Moratoriums von GLP, SP und Grünen. Kriens verfüge über genügend Bauland und wachse rasant, argumentierten sie. Dass die Volksentscheid von 2020 infrage gestellt würden, sei demokratiepolitisch fragwürdig.
In einer zweiten Vorlage entschieden die Krienserinnen und Krienser über diverse Änderungen in der Gemeindeordnung. Diese Vorlage hiessen die Stimmberechtigten mit 6542 Ja-, zu 2325 Nein-Stimmen gut. Künftig heisst damit das Parlament von Kriens nicht mehr Einwohnerrat, sondern Stadtparlament.
Zu zwei Punkten in der Gemeindeordnung konnten die Krienserinnen und Krienser separat abstimmen. Grund dafür waren zwei konstruktive parlamentarische Referenden.
So entschieden die Stimmberechtigten, dass künftig nicht mehr über jede Steuerfusserhöhung ein Volksentscheid nötig ist, sondern nur noch, wenn der Steuerfuss über 1,9 Einheiten steigt. Sie folgten damit dem Entscheid des Einwohnerrats.
Zudem wird die Finanzkompetenz des Stadtrats nicht eingeschränkt und bleibt unverändert bei drei Prozent des Steuerertrags. Im Jahr 2025 belief sich dieser auf rund 3,7 Millionen Franken. Sowohl die Variante des Einwohnerrats, wonach nur noch über Ausgaben von weniger als zwei Millionen Franken frei entschieden werden kann, als auch die Referendumsvariante, die eine freie Entscheidung nur bei Ausgaben unter einer Million Franken vorsah, wurden abgelehnt.






