Zuger Abstimmung am 18. Mai wird nicht verschoben

Der Zuger Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde abgelehnt. Die Abstimmung zur «Mehrwert-Initiative» kann wie geplant am 18. Mai stattfinden.

Die Abstimmung zur «Mehrwert-Initiative» im Kanton Zug kann wie geplant am 18. Mai stattfinden. Der Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde zweier SP-Politiker dazu abgelehnt. Die Aussagen des Nein-Komitees seien eine «vertretbare politische Interpretation».
Auslöser für die Stimmrechtsbeschwerde waren Aussagen eines Nein-Komitees, das sowohl die SP-Initiative als auch den Gegenvorschlag des Kantonsrats zur Ablehnung empfiehlt.
Auf einem Flugblatt und auf einer Website hatte dieses Komitee geschrieben, dass der Regierungsrat die SP-Initiative und den Gegenvorschlag ablehne. Die Regierung lehnte den Gegenvorschlag jedoch nur in seiner ursprünglichen Form ab – nicht in der überarbeiteten Version des Kantonsrats.
Die Beschwerde verlangte deswegen, dass der Regierungsrat die Behauptung des Nein-Komitees richtigstelle. Ein Dementi sei im Interesse der freien und unverfälschten Willensbildung nötig. Die Beschwerdeführer verlangten auch die Verschiebung der Abstimmung.
Dazu sieht der Regierungsrat aber keinen Grund, wie er am Samstag mitteilte. In den Abstimmungserläuterungen, die allen Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt worden seien, gehe die Abstimmungsempfehlung der Regierung klar und deutlich hervor.
Der Regierungsrat sieht deshalb keinen gravierenden Eingriff in die freie Willensbildung, der eine Verschiebung der Abstimmung nötig machen würde.
Bei der Abstimmung geht es darum, wie viel Mehrwertabgabe Investoren der Allgemeinheit abliefern müssen, wenn ihre Liegenschaften durch Verdichtungsprojekte an Wert gewinnen. Die «Mehrwert-Initiative» der SP fordert eine Erhöhung der bisherigen Mehrwertabgabe von 20 auf 30 Prozent bei einem Freibetrag von 0,5 Millionen Franken.
Diese höhere Mehrwertabgabe soll nicht nur bei Einzonungen anfallen, sondern neu auch zwingend bei Wertgewinnen durch Aufzonungen oder bei Bebauungsplänen. Die Initianten wollen so für mehr günstige Wohnungen sorgen. Die höheren Mehrwertabgaben sollen etwa in die Förderung von bezahlbarem Wohnraum fliessen.
Regierungsrat und Kantonsrat lehnen Initiative ab
Regierungsrat und Kantonsrat lehnen die Initiative ab – empfehlen jedoch den Gegenvorschlag, der Grundeigentümer weniger stark belasten möchte.
Dieser will den Abgabesatz bei 20 Prozent belassen und den Freibetrag bei 1,5 Millionen Franken ansetzen. Die Anwendung er Mehrwertabgabe soll aber ebenfalls ausgeweitet werden, also auch bei Um- und Aufzonungen sowie Bebauungsplänen.
Der Regierungsrat hatte ursprünglich beantragt, es den Gemeinden freizustellen, ob sie bei die Abgaben bei Um-, Aufzonungen und Bebauungsplänen erheben wollen. Dem Kantonsrat war dies jedoch zu wenig griffig, weshalb er den Gegenvorschlag entsprechend abänderte. Nun sollen die Gemeinden dazu verpflichtet werden.
Der Regierungsrat schloss sich nach dem Entscheid des Kantonsrats dem geänderten Gegenvorschlag an. «Dies entspricht der bisherigen Praxis bei kantonalen Abstimmungen», hält er fest. Das Nein-Komitee warb jedoch noch mit der ursprünglichen Haltung der Regierung.