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Zuger Regierung will das Ständemehr für Bilaterale III verlangen

Keystone-SDA Regional
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Der Zuger Regierungsrat will von der Bundesversammlung verlangen, die Abstimmung über das EU-Vertragspaket Bilaterale III dem Ständemehr zu unterstellen. Er unterstützt eine entsprechende Standesinitiative der SVP.

Der Zuger Regierungsrat unter Vorsitz von Landammann Andreas Hostettler (FDP) beantragt beim Kantonsrat die Zustimmung zur Standesinitiative für ein Ständemehr bei der Abstimmung übe...
Der Zuger Regierungsrat unter Vorsitz von Landammann Andreas Hostettler (FDP) beantragt beim Kantonsrat die Zustimmung zur Standesinitiative für ein Ständemehr bei der Abstimmung übe... - KEYSTONE/URS FLUEELER

Aufgrund der Tragweite der Verträge brauche es eine besonders breite demokratische Legitimation, schrieb die Regierung in ihrer Antwort auf den SVP-Vorstoss, die am Montag publiziert wurde. Durch die vorgesehene dynamische Rechtsübernahme und die künftige Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei Streitigkeiten würde der Abschluss der Verträge einer Verfassungsänderung nahekommen, hiess es. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat, der SVP-Motion für das Ergreifen der Standesinitiative zuzustimmen.

Das Ständemehr schütze die Interessen der kleinen Kantone wie Zug und der Sprachminderheiten. Es könne auch in Fällen angewandt werden, in denen die Verfassung dies nicht ausdrücklich verlangt, wie es etwa bei der Abstimmung über das Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1972) oder den Beitritt zum EWR (1992) geschehen sei.

Der Kanton Zug ist einer von zehn, die sich im vergangenen Jahr in der Konferenz der Kantonsregierungen für das Ständemehr ausgesprochen hatten. Der Nidwaldner Landrat beschloss Anfang Juni, eine Standesinitiative mit dieser Forderung einzureichen. In den Kantonsparlamenten von Schwyz und Luzern fiel das Anliegen hingegen durch. Das Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner: Eine Standesinitiative sei das falsche Mittel, da damit nur eine Gesetzesänderung und keine Abstimmungsmodulität verlangt werden könne.

Ursprünglich hatte der Bundesrat beantragt, die Abstimmung dem fakultativen Referendum zu unterstellen, womit ein Volksmehr für ein Ja ausreichen würde. Seither gibt es im Bundesparlament ein Hin und Her über die Modalitäten mit unterschiedlichen Haltungen verschiedener Fraktionen und Kommissionen. Der definitive Entscheid fällt frühestens im kommenden Jahr.

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