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FC Luzern: So reagiert Alpstaegs Seite auf rechtliche Schritte

Nau Sport
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Luzern 26.09.2023 - 12:29

Der Stadtrat Luzern hat rechtliche Schritte für den Heimfall der swissporarena eingeleitet. Dies wird jedoch von der Stadion AG in einer Mitteilung kritisiert.

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Sacha Wigdorovits (l.) und Bernhard Alpstaeg äussern sich an einer Medienkonferenz im März 2023 zur Lage rund um den FC Luzern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Luzern löst rechtliche Schritte für den vorzeitigen Heimfall des FCL-Stadions ein.
  • Bei den Übertragungen der Aktien soll nicht alles rechtens gewesen sein.
  • Die Stadion Luzern AG um Bernhard Alpstaeg wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Der Stadtrat behauptet, die Stadion Luzern AG habe ihn nicht über relevante Sachverhalte informiert – eine Aussage, die vom Beschuldigten bestritten wird.

Die Entscheidung des Stadtrates basiere auf der «Vermutung», dass bei der Übertragung von 60 Prozent der Aktien an Bernhard Alpstaeg im Jahr 2019 Kaufrechts-Verpflichtungen verletzt wurden. Zudem wird das Fehlen eines Vertreters der FCL Holding AG im Verwaltungsrat bemängelt.

Falsche Behauptungen und fehlende Antworten

Bernhard Alpstaeg habe dem Stadtrat schriftlich versichert, dass der Aktienkauf rechtmässig war. Trotzdem behaupte der Stadtrat nun, keine Antwort auf seine Anliegen erhalten zu haben.

Auch wurde gemäss der Medienmitteilung ein Brief vorgelegt, in dem klargestellt wird, dass die FCL Holding AG kein Vorkaufsrecht hatte und ein Vertreter zur nächsten Generalversammlung zugelassen werden soll.

«Nicht nachvollziehbar»

Eine unabhängige Prüfung durch einen Experten sei zum Schluss gekommen: Die FCL Holding AG hatte kein Vorkaufsrecht, als Alpstaeg die Stadionaktien erwarb. Die Stadt Luzern habe zudem 2019 explizit auf ihr eigenes Vorkaufsrecht verzichtet.

«Wie Stadtpräsident Züsli angesichts all dieser Informationen dazu kommt, dem Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG vorzuwerfen, er habe seitens der Stadion Luzern AG bis dato keine Antwort erhalten, ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar», so Sacha Wigdorovits, Sprecher des Verwaltungsrats der Stadion Luzern AG.

Voraussetzungen für Heimfall nicht gegeben

Die Kritikpunkte des Stadtrates könnten keinen vorzeitigen Heimfall auslösen. Ein solcher wäre nur möglich bei schwerwiegender Verletzung des Baurechts oder wenn das Stadion nicht mehr seiner Zweckbestimmung dienen würde, heisst es weiter.

«Von einem Heimfall wegen eines Streits zwischen Aktionären oder einer Diskussion um die Besetzung des Verwaltungsrates ist in dem Baurechtsvertrag keine Rede», sagt Wigdorovits. «Der Stadtrat hätte deshalb gut daran getan, die Fakten sorgfältig abzuklären...»

Rechtliche Schritte eingeleitet: Glauben Sie, dass sich die Stadt Luzern und die Stadion AG im Stadion-Zoff noch einigen können?

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