Anwalt von Alpstaeg wirft FC Luzern unrechtmässiges Vorgehen vor

Der Verwaltungsrat des FC Luzern habe 2022 Bernhard Alpstaeg zu Unrecht die Aktienmehrheit am Fussballclub aberkannt. Dies hat der Anwalt von Alpstaeg vor dem Bezirksgericht Luzern erklärt.

Der Verwaltungsrat habe mit dem Schritt nur seine eigene Abwahl verhindern wollen, sagte der Rechtsvertreter. Er habe damit das Aktienrecht auf den Kopf gestellt, denn der Verwaltungsrat könne sich seine Aktionäre nicht aussuchen.
Der Verteidiger forderte an dem Zivilprozess, dass Alpstaeg als Eigentümer von 52 Prozent der Aktien anerkannt werde. Der Verwaltungsrat habe die Aberkennung der Aktienmehrheit nur mit angeblichen Vorkommnissen begründet.

Der heute 80-jährige Alpstaeg war vor knapp 20 Jahren als Investor beim FC Luzern eingestiegen. Ab 2015 hielt er eine Aktienmehrheit.
Der Mehrheitsaktionär und der Verwaltungsrat zerstritten sich aber. 2022 aberkannte der Verwaltungsrat Alpstaeg die Hälfte der Aktien.









