Autohändler verkauft Ferraris, die er gar nicht hat!

Ein 51-jähriger Italiener wurde vor dem Luzerner Kriminalgericht verurteilt: Er hatte Luxusautos verkauft, die er überhaupt nicht besass.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Geschäftsführer der Insidercars GmbH wurde wegen Betrugs verurteilt.
- Er hatte einem Kunden Ferraris verkauft, die nie geliefert wurden.
- Zudem hatte er vom Kunden Luxusautos als Sicherheit einbehalten – und verkauft.
Jahrelang war ein 51-jähriger Italiener Geschäftsführer der Insidercars GmbH. Der Händler vereinbarte im Jahr 2014 mündlich mit einem Kunden, diesem ein «Ferrari-Paket» zu verkaufen: Jenes sollte einen Ferrari 288 GTO, einen Ferrari Enzo, einen Ferrari F50 und einen Ferrari F40 umfassen. Wie «20 Minuten» berichtet, belief sich der Preis auf vier Millionen Euro.
Kurze Zeit nach der mündlichen Vereinbarung setzte der Händler eine schriftliche Vereinbarung auf, die festhielt: Sofern die Summe nicht bis zum 25. Mai 2014 überwiesen werde, würde der Kunde dem Händler zwei Fahrzeuge als Schadenersatz überlassen.
Der Kunde übergab dem Händler schliesslich zwei Ferraris als Sicherheit bis zur Übersendung des Kaufpreises. Seine Autos hätte er später zurückerhalten sollen.
Kunde kauft immer wieder neue Fahrzeuge
Die Lieferung des «Ferrari-Pakets» wurde jedoch jahrelang durch den Händler hinausgezögert.
Der Autohändler riet dem Kunden stattdessen mehrmals, von den vier Millionen ein anderes Fahrzeug aus dem Autohaus zu erwerben. Der Kunde kaufte in der Folge drei Fahrzeuge. Mit der Zeit gab er alle drei wieder zurück. In der Hoffnung, seine zu übergebenen und die neuen Ferraris endlich zu erhalten.
Der Autohändler hatte 2018 erneut versichert, dass es mit dem «Ferrari-Paket jetzt klappen» würde. Statt die als Sicherheit einbehaltenen Ferraris aber zurückzugeben, hatte der Händler einen verkauft. Und den anderen an einen Freund übergeben.
Autohändler verurteilt
Nun wurde der Händler gemäss «20 Minuten» vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen mehrfacher Veruntreuung und arglistiger Vermögensschädigung verurteilt. Es wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesprochen.
An den Geschädigten muss er 32'911 Franken Schadenersatz zahlen sowie die Verfahrenskosten von 8400 Franken übernehmen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – der Händler hat Berufung eingelegt.