Zug

Im Kanton Zug darf im Freien kein Feuer mehr entfacht werden

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Im Kanton Zug hat sich die Waldbrandgefahr verschärft. Ab Mittwoch gilt deswegen im ganzen Kanton ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Im Kanton Zug dürfen Feuerstellen nicht mehr benutzt werden, unabhängig davon, wie nahe oder wie weit entfernt sie vom Wald sind. (Archivaufnahme)
Im Kanton Zug dürfen Feuerstellen nicht mehr benutzt werden, unabhängig davon, wie nahe oder wie weit entfernt sie vom Wald sind. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Wie die Direktion des Innern am Dienstag mitteilte, dürfen damit nur noch Gas- und Elektrogrills verwendet werden. Voraussetzung ist, dass sich diese Grills auf befestigtem Boden befinden und dass vorsichtig mit ihnen umgegangen wird.

Verboten ist dagegen jedes Entfachen eines Feuers auf Feuerstellen oder Feuerschalen sowie auf Holzkohle- und Einweggrills. Zu verzichten ist auf Feuerwerk und Himmelslaternen. Zudem dürften Raucherwaren und Streichhölzer nicht unachtsam weggeworfen werden, teilte die Direktion des Innern mit.

Das absolute Feuerverbot entspricht der höchsten («sehr grosse Gefahr») der fünf Waldbrandgefahrenstufen. Es gelte bis auf Widerruf, hiess es in der Mitteilung weiter.

Begründet wird das Verbot mit der anhaltenden Trockenheit und dem Ausbleiben von ergiebigen Niederschlägen sowie mit den hohen Temperaturen.

Die höchste Waldbrandgefahrenstufe «sehr grosse Gefahr» gilt nach Angaben des Bundesamts für Umwelt in der Zentralschweiz auch in den Kantonen Luzern und Uri. In Schwyz sowie in Ob- und Nidwalden wird die Waldbrandgefahr als «gross» eingestuft, was der zweithöchsten Stufe entspricht.

Kommentare

User #1887 (nicht angemeldet)

Mehr entfacht werden? Das heisst man hätte bis jetzt feuer machen können. Wischt waschen.

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