In Nidwalden sollen Richter Interessensbindungen offen legen

Der Kanton Nidwalden plant, Richter und Staatsanwälte zur Offenlegung ihrer Interessensbindungen zu verpflichten.

Im Kanton Nidwalden sollen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Interessensbindungen offen legen müssen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Revision des Gerichtsgesetzes an den Landrat überwiesen.
Ziel sei es, berufliche Haupt- und Nebentätigkeiten sowie Funktionen in Führungs- und Aufsichtsgremien transparent zu machen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz könne so gestärkt werden.
Im Kanton Nidwalden arbeiten Richterinnen und Richter in der Regel in einem Teil- oder Nebenamt. Sie dürfen grundsätzlich Nebentätigkeiten nachgehen.
Elektronische Offenlegung geplant
Die Offenlegung soll in elektronischer Form erfolgen. Das Register soll jeweils zum Jahresbeginn aktualisiert werden, wie es weiter hiess.
Die neue Gesetzgebung soll auf Ende 2025 in Kraft gesetzt werden. Angestossen worden war die Revision des Gerichtsgesetzes durch eine Motion der landrätlichen Justizkommission.