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Kanton Zug erschwert Fahrprüfung für Ausserkantonale Fahrschüler

Aaron Studer
Aaron Studer

Region Zug,

Seit dem 1. Juli gilt in Zug: Nur wer dort seinen Wohnsitz hat, darf dort die praktische Fahrprüfung ablegen. Die neuen Regelungen stossen auf Kritik.

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Eine neue Regelung für die praktische Fahrprüfung im Kanton Zug sorgt für Diskussionen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Zug verschärft seine Regelungen für die praktische Fahrprüfung.
  • Seit dem 1. Juli können nur noch Personen die Prüfung abhalten, welche im Kanton ihren Wohnsitz haben.
  • Ausnahme-Regelungen gibt es nur wenige. Fahrlehrer kritisieren den Beschluss.

Wer nicht im Kanton Zug wohnt, hat es seit dem 1. Juli schwerer, dort die praktische Fahrprüfung abzulegen. Das Strassenverkehrsamt hat die Regeln verschärft. Ein Zürcher Fahrlehrer kritisiert den Entscheid – und fordert die Politik zum Handeln auf.

Andreas Ziswiler ist Inhaber der Fahrschule Ziswiler in Uerlikon ZH. Er äussert sich gegenüber «Zentralplus» zu der Thematik. Seine Fahrschule liegt nahe der Zuger Kantonsgrenze. Die neue Regelung trifft ihn und seine Schülerinnen und Schüler direkt.

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Die Kantonsgrenze liegt etwa einen Kilometer von Uerzikon entfernt. - GoogleMaps

Besonders stört ihn, wie die Ankündigung ablief: Die erste Information kam am 26. Mai, aber die Regelung sollte bereits ab 1. Juni gelten.

«Ohne Ankündigung, ohne planbare Vorlaufzeit», schreibt Ziswiler. Er hält die Neuregelung für einen Fehler.

Ziswiler nennt konkrete Betroffene

Ziswiler nennt ein Beispiel von einer Familie, die von Steinhausen ZG nach Knonau ZH zog: «Keines der Kinder kann in Zukunft die Autoprüfung in der Nachbargemeinde Steinhausen absolvieren, beide müssen nach Zürich», kritisiert er. Eine regionale Ausbildung sei so nicht mehr möglich.

Das Strassenverkehrsamt Zug hat die Verschärfung schriftlich begründet. Das Schreiben an die Fahrschulen liegt «Zentralplus» vor. Darin steht: «Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage nach praktischen Führerprüfungen sowie der begrenzten personellen Ressourcen, gebe es keine andere Möglichkeit.

Findest du die neue Regelung gerechtfertigt?

Ziel sei es, der Bevölkerung des Kantons wieder zeitnahe Prüfungstermine zu ermöglichen.

Konkret gilt neu: Wer ausserhalb des Kantons Zug wohnt, braucht einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, um im Kanton Zug die Fahrprüfung zu absolvieren.

Nachfrage steigt um 30 Prozent

Die Nachfrage nach praktischen Fahrprüfungen sei in den vergangenen Monaten stark gestiegen. «Im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent», sagt Lukas Kunz, Sprecher der Zuger Sicherheitsdirektion, dem Nachrichtenportal.

Die Folge davon ist eine längere Wartezeit. «Die Wartezeit für praktische Führerprüfungen liegt derzeit bei circa sechs Wochen, Tendenz steigend», so Kunz.

Bisher habe Zug eine «liberale Praxis» angewandt. Jetzt passt man sich den anderen Zentralschweizer Kantonen an.

Fahrlehrerverband bewirkt Verschiebung

Nicht nur Ziswiler übt Kritik. Auch L-Drive, der Schweizerische Fahrlehrerverband, hat reagiert.

Nach einem Treffen gelang es den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, eine Verschiebung der Regelung zu erwirken. Statt am 1. Juni trat sie nun am 1. Juli in Kraft.

Luzern und Zürich gelten als eher strenge Prüfungskantone. Das könnte für Prüflinge nahe der Zuger Grenze ein Anreiz gewesen sein, in Zug anzutreten.

Fahrprüfungen in der Schweiz

Das Schweizer Strassenverkehrsrecht ist auf Bundesebene geregelt. Die Kantone führen jedoch die Fahrprüfungen eigenständig durch. Diese Unterschiede führen immer wieder zu sogenanntem «Prüfungstourismus», also der gezielten Wahl eines Kantons mit günstigeren Bedingungen.

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