Luzerner Kantonsgericht spricht Bachverbauer teilweise frei

Das Kantonsgericht Luzern reduziert die Strafe gegen einen Bachverbauer nach Freisprüchen und Verjährungen.

Das Kantonsgericht Luzern hat die Strafe gegen einen notorischen Bachverbauer reduziert. Es hat den bald 84-Jährigen von einem Teil der Anklagepunkte freigesprochen, weitere Tatvorwürfe sind ferner verjährt.
Wie aus dem Urteilsdispositiv hervorgeht, verurteilte das Kantonsgericht den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Franken und zu einer Busse von 300 Franken. Das Bezirksgericht Kriens hatte als erste Instanz eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen und eine Busse von 2000 Franken ausgesprochen.
Das Kantonsgericht ging von einer teilweise mittelgradig verminderten Schuldfähigkeit aus. Zudem anerkannte es, dass sich das Verfahren zu stark in die Länge gezogen hat und das Beschleunigungsverbot verletzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vielzahl an Verstössen
Dem Beschuldigten wurde eine Vielzahl von Verstössen gegen die Gewässer- und Umweltschutzbestimmungen vorgeworfen. So habe er einen Bach verbaut und dessen Verlauf geändert oder illegal gerodet und Abfälle im Wald gelagert.