Luzerner Stimmvolk entscheidet über Finanzierung von Kita-Plätzen

Am 30. November stimmt die Luzerner Bevölkerung über die SP-«Kita-Initiative» und den Gegenvorschlag der Regierung ab.

Der Kanton Luzern soll die familienergänzende Betreuung stärker unterstützen. Die «Kita-Initiative» der SP sowie ein Gegenvorschlag der Regierung wollen die Höhe der finanziellen Beiträge und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden unterschiedlich angehen.
Die beiden Optionen liegen der Luzerner Stimmbevölkerung am 30. November zur Abstimmung vor.
Mit der SP-Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» soll der Kanton die Verantwortung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter übernehmen. Heute sind dafür die Gemeinden zuständig.
Die Eltern sollen noch für höchstens 30 Prozent der Vollkosten pro Kind aufkommen und die Tarife sollen einkommensabhängig sein. Bei einer Annahme müsste der Kanton für diese und weitere Neuerungen die gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Neues Kinderbetreuungsgesetz
Als Gegenentwurf erarbeitete die Regierung das neue Kinderbetreuungsgesetz. Damit würde die familienexterne Kinderbetreuung zur Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden, auch die Kosten würden geteilt.
Gegenwärtig beteiligen sich bereits mehr als zwei Drittel der Gemeinden an den Betreuungskosten. Der Kanton würde flächendeckend Betreuungsgutscheine einführen und den Gemeinden Mindestvorgaben zur Qualitätssicherung machen.
Der Regierungsrat schätzte die Kosten der Initiative für die öffentliche Hand auf 72 Millionen Franken, die primär der Kanton zu tragen hätte. Der Gegenvorschlag sieht hingegen Kosten von 44 Millionen Franken vor.
Mit den hohen Kosten begründeten Mitte, SVP, FDP und GLP dann auch ihre Ablehnung der Initiative. Zudem kritisierten sie die Subventionierung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern erfolgen soll.
Kinderbetreuungsgesetz: SVP lehnt Regierungsentwurf ab
Den Gegenentwurf der Regierung unterstützen alle Parteien ausser die SVP. Für sie geht auch dieser Vorschlag zu weit, zudem sende er ein unerwünschtes Signal gegen andere Betreuungsformen.
SP und Grüne empfehlen sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag zur Annahme. Beide Parteien geben in der Stichfrage dem Volksbegehren den Vorzug.
Falls beide Vorlagen eine Mehrheit erzielen, entscheidet die Beantwortung der Stichfrage durch die Stimmbevölkerung darüber, welche in Kraft tritt.





