Merlischachen SZ: Hohe Busse für romantisches Hochzeitsvideo

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Küssnacht 12.11.2024 - 10:43

Ein Hochzeitsvideo hat für einen Drohnenpiloten juristische Folgen. Denn während der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock galt ein striktes Flugverbot.

DJI Mini 3,
Der Fotograf verwendete eine kleine Drohne für seinen Videoshoot. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufnahmen für ein Hochzeitsvideo haben rechtliche Konsequenzen für einen Drohnenpiloten.
  • Wegen der Bürgenstock-Friedenskonferenz galt in dem Zeitraum ein rigoroses Flugverbot.
  • Der Fotograf wurde wegen fahrlässiger Verletzung des Luftfahrtgesetzes verurteilt.

Vom 13. bis 17. Juni war der Luftraum rund um den Bürgenstock gesperrt.

Ein Hochzeitsfotograf in Merlischachen SZ ignorierte diese Regelung jedoch und muss nun die Konsequenzen tragen. Darüber berichtet der «Bote der Urschweiz».

Der Fotograf hatte gemäss Strafbefehl der Schwyzer Staatsanwaltschaft zuvor die Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt konsultiert, die Totalsperre aber übersehen.

Schnelle Reaktion der Behörden

Die Einsatzleitung der Bürgenstock-Konferenz informierte umgehend die Kantonspolizei Schwyz über den unerlaubten Flug. Diese rückte schnell aus und nahm die Personalien des Fotografen auf.

Die Drohne
Die Drohne wurde schnell von Überwachungssystemen lokalisiert. (Symbolbild) - pixabay

Bürgenstock-Gesamteinsatzleiter Stephan Grieder bestätigte gegenüber dem «Boten», dass die Flugverbotszone überwacht wurde. Details darüber, wie der Drohnenpilot so schnell ausfindig gemacht werden konnte, gab er aber nicht bekannt.

Hast du schon einmal eine Drohne geflogen?

Grieder erklärte: «Im gesperrten Luftraum wurden einzelne Kleindrohnen detektiert und die fehlbaren Piloten verzeigt.»

Rechtliche Konsequenzen für den Piloten

Der Drohnenpilot wurde wegen fahrlässiger Verletzung des Luftfahrtgesetzes verurteilt. Er muss eine Geldbusse sowie Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt über 1000 Franken zahlen. Zudem erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 1600 Franken.

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