Nach Protest: Post muss weiter Päckli in 120-Seelen-Dorf zustellen

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Küssnacht,

Die eidgenössische Postkommission hat die Beschwerden der Bewohner von Rigi Kaltbad LU gutgeheissen. Die Argumente der Post überzeugten sie nicht.

Post
Die Post wollte die Bewohnerinnen und Bewohner von Rigi Kaltbad nicht mehr täglich mit Briefen und Paketen beliefern. Die PostCom hat ihr nun einen Strich durch die Rechnung gemacht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Post wollte ab Oktober 2024 die Hauszustellung in Rigi Kaltbad LU einstellen.
  • 15 Bewohner wehrten sich erfolgreich dagegen – die PostCom gab ihnen recht.
  • Gefahren und hohe Kosten sind laut PostCom nicht ausreichend belegt.

Schlappe für die Schweizerische Post. Ab Oktober 2024 wollte sie die Hauszustellung in Rigi Kaltbad einstellen. Sie begründete dies mit «unverhältnismässigem Aufwand» und Unfallgefahr für das Zustellpersonal bei schlechtem Wetter.

Gegen diesen Entscheid wehrten sich 15 Einwohnerinnen und Gewerbetreibende des Weggiser Ortsteils – mit Erfolg, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Die Eidgenössische Postkommission (PostCom) gab den Beschwerden statt und widersprach der Argumentation der Post deutlich.

Kommission findet keine Belege für Gefahren oder Kosten

In einer vorliegenden Verfügung kritisiert sie, dass weder Gefahren noch unverhältnismässige Kosten nachgewiesen seien.

Eine Delegation der Kommission hatte im Januar 2024 eine Zustelltour begleitet. Dabei stellte sie fest, dass die Strassen auch bei Schnee und Wind «weitestgehend problemlos befahr- und begehbar» seien.

Auch die Kostenargumente überzeugten die PostCom nicht. Die Post müsse ohnehin alle Sendungen mit der Zahnradbahn nach Rigi Kaltbad bringen – unabhängig davon, ob eine Hauszustellung erfolge.

Der Zeitgewinn durch den Verzicht auf die Hauszustellung sei im Vergleich zum Zustellvolumen zu gering. Im Herbst 2024 wurden monatlich bis zu 340 Briefe und 70 Pakete ausgeliefert. Ohne Hauszustellung wären zudem keine Bareinzahlungen mehr möglich.

Die Kommission hält fest, dass die Post gesetzlich zur Hauszustellung an die 25 ganzjährig bewohnten Siedlungen verpflichtet sei. Eine Pflicht, die sie während der gesamten Verfahrensdauer formal auch nie aufgegeben hatte.

«Eine schwere Niederlage für die Post»

Elsbeth Steiner, eine der Einsprecherinnen, spricht gegenüber der Zeitung von einer «schweren Niederlage für die Post».

Verschickst du noch Briefe mit der Post?

Ob die Post gegen den Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegt, ist noch unklar.

Ein Sprecher sagte gegenüber der Zeitung, man werde den Entscheid «im Detail analysieren» und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

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