Naturarzt massiert junge Frauen an Geschlechtsteilen – Schändung!

Juli Rutsch
Juli Rutsch

Schwyz,

Ein Naturarzt wurde wegen mehrfacher Schändung verurteilt. Das Strafgericht Schwyz verhängte ein lebenslanges Tätigkeitsverbot.

Massage
Ein Naturarzt soll zwei junge Frauen beim Massieren unsittlich berührt haben. (Symbolbild) - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei junge Frauen wurden von einem Schwyzer Naturarzt an den Geschlechtsteilen massiert.
  • Die Vorfälle spielten sich im Jahr 2022 und 2023 ab.
  • Der heute fast 65-Jährige wurde daraufhin wegen Schändung verurteilt.

Zwei junge Frauen werfen einem heute fast 65-jährigen Naturarzt vor, sie während Behandlungen unsittlich berührt zu haben. Wie der «Bote der Urschweiz» festhält, sollen die Übergriffe 2022 und 2023 stattgefunden haben. Die Frauen waren Patientinnen des Mannes, der seit Jahrzehnten in Ausserschwyz praktiziert.

Eine von ihnen berichtete dem Schwyzer Strafgericht: Der Angeklagte habe ihr bei einer Massage ohne Vorwarnung die Unterwäsche entfernt und sie unter anderem an der Vulva berührt. Die zweite Frau schilderte ähnliche Erfahrungen.

Sie habe sich nach einer persönlich schweren Zeit in energetische Behandlung begeben. Während einer Wohlfühlmassage mit Ayurveda-Ansätzen soll der Arzt ihr den Büstenhalter geöffnet und das Höschen abgestreift haben.

Gericht glaubt den Frauen

Beide Frauen wandten sich später gemäss «Bote» an Familie oder Freunde, bevor sie Anzeige erstatteten. Sie traten laut dem Gericht glaubhaft und konstant auf.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten, ein Tätigkeitsverbot sowie einen Landesverweis.

schwyzer gericht
Die beiden Privatklägerinnen forderten Genugtuungssummen von 15'000 und 3000 Franken plus Schadenersatz. (Symbolbild) - keystone

Der Naturarzt bestritt die Vorwürfe entschieden. «Das schwöre ich vor Gott», sagte er. Die Massagen habe es zwar gegeben, er habe jedoch stets fachlich korrekt gehandelt und nie sexuelle Absichten gehabt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Bedingte Freiheitsstrafe und Tätigkeitsverbot

Das Schwyzer Strafgericht widersprach jedoch und sah den Tatbestand der Schändung als erfüllt an. Es war laut «Bote» überzeugt davon, dass der Italiener die Geschlechtsteile berührte.

Schon bei der ersten Einvernahme habe er eingeräumt, die Frauen unter anderem im Intimbereich massiert zu haben. Erst später wurde dies relativiert und bestritten.

Der Naturarzt wurde deshalb wegen mehrfacher Schändung zu einer auf zwei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.

Zusätzlich verhängte das Gericht ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot, das bei Schändung zwingend ist. Zu einer Landesverweisung ist es jedoch nicht gekommen.

Darüber hinaus wird es für den Arzt sehr teuer: Insgesamt 5000 Franken an Genugtuung muss er den Frauen bezahlen. Dazu kommen 36'000 Franken Verfahrenskosten sowie 13'215 beziehungsweise 5390 Franken an Prozessentschädigungen.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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